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	<title>MAZ &#187; Immobilien</title>
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	<description>Mittelhesische Anzeigen Zeitung</description>
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		<title>Hausbewohner darf Schlagzeug spielen</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 15:17:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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		<description><![CDATA[(kk/pm). Wenn der Inhaber eines Einfamilienhauses bis zu zweimal wöchentlich etwa zwei Stunden lang Schlagzeug spielt und mit seiner Band übt, muss der Nachbar das hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall probte der Besitzer (Beklagter) eines Einfamilienhauses regelmäßig mit seiner Band in einem Kellerraum seines Hauses. Die Band [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(kk/pm). Wenn der Inhaber eines Einfamilienhauses bis zu zweimal wöchentlich etwa zwei Stunden lang Schlagzeug spielt und mit seiner Band übt, muss der Nachbar das hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor.<br />
Im zugrunde liegenden Fall probte der Besitzer (Beklagter) eines Einfamilienhauses regelmäßig mit seiner Band in einem Kellerraum seines Hauses. Die Band spielte werktags ein- bis zweimal pro Woche für ca. zwei Stunden. Meist wurde in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr musiziert vereinzelt auch bis 20.30 Uhr.<br />
<strong>Nachbar will Musizieren gerichtlich einschränken lassen</strong><br />
Der Nachbar (Kläger) fühlte sich durch die Bandproben gestört. Er verlangte, dass der Beklagte sein Musizieren einschränke und er &#8211; der Kläger &#8211; durch Schlagzeugspielen oder lautes Musizieren zukünftig nicht mehr gestört werde.<br />
<strong>Landgericht: Kläger muss Schlagzeugspielen hinnehmen</strong><br />
Das Landgericht Mainz wies die Klage ab. Der Klageantrag sei viel zu ungenau und enthalte keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Darüber hinaus müsse der Kläger es hinnehmen, wenn der Beklagte zu den angegebenen Zeiten Schlagzeug spiele und mit seiner Band übe. Messungen eines Sachverständigen hätten im Übrigen ergeben, dass auf der klägerischen Terrasse nur geringfügige Lärmbeeinträchtigungen zu vernehmen seien.<br />
<strong>Nur geringfügige Beeinträchtigungen feststellbar</strong><br />
Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Beklagten, der in seinem Einfamilienhaus musiziere, müsse der Kläger die geringfügigen Beeinträchtigungen ein- bis zweimal pro Woche in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr oder auch bis 20.30 Uhr hinnehmen.<br />
<strong>Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis</strong><br />
Das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis gebiete es, dass beide Parteien unter gegenseitiger Rücksichtnahme ihren Interessen nachgehen könnten. Da der Beklagte keineswegs übermäßig oft, übermäßig lange oder übermäßig laut Musik mache, die darüber hinaus beim Kläger bei geschlossenen Fenstern nicht oder nur kaum zu hören sei, bestehe ein Unterlassungsanspruch nicht. (Quelle: kostenlose-urteile.de)</p>
<h3>Der Leitsatz</h3>
<p>§ 242 BGB (rao)<br />
Im Rahmen des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis muss ein Nachbar es grundsätzlich hinnehmen, wenn ein anderer Nachbar Schlagzeug spielt, solange das Musizieren nicht über Maßen stattfindet. Nachbarn sind in Bezug auf ihre gegenläufigen Interessen (Musizieren &#8211; Ruhe) zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.</p>
<p> <em>Foto:  N.Schmitz/pixelio</em></p>
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		<title>Damit der Keller nicht unter Wasser steht</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 07:59:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[Mittelhessen (kk/pm). So wichtig Niederschläge für die Natur auch sind – für Hausbesitzer kann Regen verheerende Auswirkungen haben. Vor allem, wenn es aus allen Kübeln schüttet. Denn nicht selten ist das Ergebnis ein überfluteter Keller. Einer aktuellen Umfrage der Provinzial-Versicherung zufolge, haben bereits 12 Prozent der Deutschen diese Erfahrung gemacht.
Die Ursache für die Überschwemmungen liegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mittelhessen (kk/pm). So wichtig Niederschläge für die Natur auch sind – für Hausbesitzer kann Regen verheerende Auswirkungen haben. Vor allem, wenn es aus allen Kübeln schüttet. Denn nicht selten ist das Ergebnis ein überfluteter Keller. Einer aktuellen Umfrage der Provinzial-Versicherung zufolge, haben bereits 12 Prozent der Deutschen diese Erfahrung gemacht.<br />
Die Ursache für die Überschwemmungen liegt in der Kanalisation. Sie ist für sehr große Wassermengen nicht ausgelegt und kann diese nicht schnell genug ableiten. Dadurch drückt das Wasser zurück in die Leitungen der Wohnhäuser, im Fachjargon Rückstau genannt. Neben starken Regenfällen können auch andere Ursachen eine Rolle spielen, etwa Rohrbrüche und -verstopfungen, altersbedingte Ablagerungen oder Wurzeleinwüchse von Bäumen.<br />
Auf den hinterher anfallenden Kosten bleiben die Bauherren oft sitzen, denn die Gemeinde muss dafür nicht haften. Durch die klassische Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sind Rückstauschäden ebenfalls nicht abgedeckt. Möglich ist nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, in der dieses Risiko noch gesondert abgeschlossen werden muss. Doch selbst dann werden die Leistungen nur gezahlt, wenn im Haus eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist.<br />
Eine solche Schutzvorkehrung kann schon von vornherein dafür sorgen, dass der eigene Keller trocken bleibt. Grundsätzlich gibt es dabei drei Möglichkeiten.<br />
Hebeanlagen beispielsweise pumpen das überschüssige Wasser in einem separaten Rohrsystem hoch genug, damit es dem natürlichen Gefälle entsprechend in den Kanal abfließen kann. Der Vorteil ist, dass auch während eines Rückstaus die Waschmaschine oder Dusche im Keller genutzt werden kann. Da die Anlage aber unabhängig von drohendem Hochwasser ständig in Betrieb ist, verursacht sie zusätzliche Kosten und Pumpgeräusche.<br />
Rückstauverschlüsse wiederum arbeiten lautlos.<br />
Im Normalbetrieb lassen sie das Abwasser ungehindert abfließen, während im Notfall selbständig schließende Klappen eine Überschwemmung verhindern.<br />
Allerdings dürfen bei dieser Variante die Sanitäreinrichtungen im Keller nicht benutzt werden, solange die Klappen den Weg versperren.<br />
Neu auf dem Markt sind spezielle Anlagen, welche die Vorteile beider Lösungen vereinen.<br />
Welche Art des Rückstauschutzes die richtige ist, darüber kann eine Beratung durch qualifizierte Fachhandwerker Auskunft geben.</p>
<p><em>Foto: Ist der Keller erst einmal überflutet, gehen die Probleme richtig los.  </em><em>(Foto: Bad &amp; Heizung AG/Kessel AG)</em></p>
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		<title>Wenn Mieter selbst modernisieren, ist Cleverness gefragt</title>
		<link>http://maz-verlag.de/wenn-mieter-selbst-modernisieren-ist-cleverness-gefragt/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 07:56:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[(djd). Werden Mietwohnungen vom Vermieter modernisiert, ist die Sache meist klar: Die Mieter profitieren von besseren Wohnverhältnissen oder geringeren Energiekosten. Sie müssen aber auch mit Mieterhöhungen rechnen, denn der Vermieter darf die jährliche Miete um bis zu elf Prozent seiner Investition erhöhen. Da zahlen die Mieter kräftig mit.
Doch komplizierter wird es, wenn die Mieter selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(djd). Werden Mietwohnungen vom Vermieter modernisiert, ist die Sache meist klar: Die Mieter profitieren von besseren Wohnverhältnissen oder geringeren Energiekosten. Sie müssen aber auch mit Mieterhöhungen rechnen, denn der Vermieter darf die jährliche Miete um bis zu elf Prozent seiner Investition erhöhen. Da zahlen die Mieter kräftig mit.<br />
Doch komplizierter wird es, wenn die Mieter selbst modernisieren. Weil die Maßnahmen erstens eine Stange Geld kosten und zweitens am Haus des Vermieters vorgenommen werden, sollten sich die Mieter unbedingt absichern. Auch wenn eine Baumaßnahme den Wert der Wohnung erhöht, sollte man sich als Mieter erst einmal die schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen. Der nächste Schritt ist eine Modernisierungsvereinbarung. Die ist unverzichtbar und wird ebenfalls schriftlich getroffen. Sie belegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden, was sie wert sind, ob und wie der Mieter seine Investition „abwohnen“ kann und was mit den Investitionen beim Auszug geschieht.<br />
Mit Bausparen in die eigenen vier Wände „Es ist naheliegend, dass Mieter sich darüber ärgern, wenn sie Geld in eine Wohnung stecken müssen, für die sie jeden Monat pünktlich die Miete überweisen“, sagt Peter Marc Stober, Sprecher der Geschäftsleitung der Landesbausparkasse (LBS) Hessen-Thüringen, und fährt fort: „In solchen Situationen kommt häufig der Gedanke auf, dass es doch besser wäre, in die eigenen vier Wände zu investieren. Und der erste Schritt ist dann natürlich oft ein Bausparvertrag.“<br />
Vereinbarung schafft Sicherheit Zu Auseinandersetzungen kommt es beim Auszug leicht, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. Will der Mieter seine Investitionen zurück, muss er damit rechnen, dass der Vermieter ihn vor die Wahl stellt, die Wohnung in ihren vorherigen Zustand zurückzuversetzen oder seine Einbauten ohne Entschädigung zu übergeben. Ersteres würde häufig mehr kosten, als die Einbauten wert sind. Daher hat am Ende so mancher Mieter das Nachsehen, weil er die Wohnung samt der Modernisierungen übergibt – ohne auch nur einen Cent dafür zu erhalten.</p>
<p><strong>Checkliste Modernisierung<br />
</strong>Für Mieter zählt eine Modernisierung nicht zu den alltäglichen Vorhaben. Um ihnen die Organisation und alle Entscheidungen zu erleichtern, steht auf www.lbs-ht.de im Bereich „Modernisierung“ eine Checkliste bereit. Vom Bauablauf über Eigenleistung und Fördermittel bis hin zu Versicherungen sind so viele Details zu beachten, dass man leicht etwas vergessen kann. Ebenfalls zum kostenlosen Download steht der Ratgeber „Erfolgreich Modernisieren in 10 Schritten“ bereit, der vom Start bis zur Fertigstellung durch das Projekt begleitet.</p>
<p><em>Wenn Mieter auf eigene Kosten modernisieren, sollten sie mit dem Vermieter alle Details schriftlich vereinbaren.   (Foto: djd/LBS Hessen-Thüringen)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Vermieter darf funkbasierte Zähler einbauen lassen</title>
		<link>http://maz-verlag.de/vermieter-darf-funkbasierte-zahler-einbauen-lassen/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 11:06:10 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[(pm). Vermieter können von ihren Mietern verlangen, den Einbau moderner, funkbasierter Verbrauchsablesesysteme für den Wärme- und Wasserverbrauch zu dulden. Darauf wies der D.A.S. zufolge der Bundesgerichtshof hin. Dem Urteil nach erlaubt die Heizkostenverordnung auch den Austausch noch funktionsfähiger Zähler gegen modernere.
(BGH, Az. VIII ZR 326/10)
Hintergrund:
In einem Mehrfamilienhaus müssen die Kosten für Heizung und Wasser auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(pm). Vermieter können von ihren Mietern verlangen, den Einbau moderner, funkbasierter Verbrauchsablesesysteme für den Wärme- und Wasserverbrauch zu dulden. Darauf wies der D.A.S. zufolge der Bundesgerichtshof hin. Dem Urteil nach erlaubt die Heizkostenverordnung auch den Austausch noch funktionsfähiger Zähler gegen modernere.<br />
(BGH, Az. VIII ZR 326/10)</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong><br />
In einem Mehrfamilienhaus müssen die Kosten für Heizung und Wasser auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Wie dies zu geschehen hat, regelt die Heizkostenverordnung. Standard ist heute die verbrauchsabhängige Abrechnung. § 4 der Heizkostenverordnung verpflichtet den Hauseigentümer, den anteiligen Verbrauch der Mieter mit Zählern zu erfassen. Die Mieter haben dies zu dulden.</p>
<p><strong>Der Fall:</strong> Ein Vermieter hatte beschlossen, den Verbrauch seiner Mieter künftig mit einem funkbasierten System zu messen. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Heizkostenverteiler sollten diese sowie die Zähler für Kalt- und Warmwasser durch die moderneren Geräte ersetzt werden. Deren Vorteil: Es muss kein Ableser mehr in die Wohnung kommen, das Ableseunternehmen kann die Zählerwerte auch aus der Ferne feststellen. Verpasste Termine sind kein Problem mehr. Eine Mieterin weigerte sich jedoch, den Zähleraustausch zu dulden: Sie wollte kein Funksystem in ihrer Wohnung. Der Vermieter klagte auf Duldung des Austausches. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof gab nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung dem Vermieter Recht. Die Heizkostenverordnung verpflichte den Mieter zur Duldung des Austausches. Dies gelte auch dann, wenn noch funktionstüchtige Messgeräte durch modernere ersetzt werden sollten. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch lasse sich zudem ein Anspruch des Vermieters auf Austausch des Kaltwasserzählers gegen einen funkbasierten ableiten. Denn: Der Mieter muss generell Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Energie oder Wasser hinnehmen. Der Zähleraustausch stelle grundsätzlich eine Wohnwertverbesserung dar, weil die Räume künftig nicht mehr betreten werden müssten. Die Mieterin habe einen Austausch ohnehin zu dulden, es mache keinen Sinn, im Haus zwei unterschiedliche Ablesesysteme zu betreiben. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.09.2011, Az. VIII ZR 326/10)</p>
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		<title>„Die Wand atmet“:  Ein fataler Irrtum</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Sep 2011 08:37:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[Gießen (kk/pm). Ungedämmte Außenwände aus Mauersteinen werden oftmals als „atmende Außenwände“
bezeichnet. Ihnen wird angedichtet, sie könnten Feuchte- und Schimmelschäden vermeiden helfen und ein gutes Innenraumklima sicherstellen. Mit dem Begriff „atmende Wände“ ist nicht der direkte Luftaustausch durch die Wand hindurch gemeint, sondern die Diffusion des Wasserdampfes durch das Mauerwerk. Über Wasserdampfdiffusion werden jedoch höchstens 2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gießen (kk/pm). Ungedämmte Außenwände aus Mauersteinen werden oftmals als „atmende Außenwände“<br />
bezeichnet. Ihnen wird angedichtet, sie könnten Feuchte- und Schimmelschäden vermeiden helfen und ein gutes Innenraumklima sicherstellen. Mit dem Begriff „atmende Wände“ ist nicht der direkte Luftaustausch durch die Wand hindurch gemeint, sondern die Diffusion des Wasserdampfes durch das Mauerwerk. Über Wasserdampfdiffusion werden jedoch höchstens 2 Prozent der Raumfeuchtigkeit abgegeben. Die restlichen 98 Prozent werden durch regelmäßiges Lüften nach draußen abgegeben. Die Wände selbst aber müssen luftundurchläßig sein, um Behaglichkeit zu schaffen und Energie zu sparen. Wer sich also auf die „Atmung“ der Wände verläßt, wird folglich in einem sehr feuchten, ungesunden Raumklima leben müssen.<br />
Es wäre auch schlimm, wenn unsere Außenwände durchfeuchtet würden, denn jeder Bauhandwerker weiß: Feuchtigkeit in Bauteilen kann großen Schaden anrichten. Die Schäden treten besonders dort auf, wo ein Bauteil in seinem Querschnitt nach außen hin sehr kalt wird, also an schlecht gedämmten Gebäuden. Eine Außendämmung der Fassade ist hier ein gutes Hilfsmittel, welches die Temperatur im Wandquerschnitt erhöht und Tauwasser verhindert. Die gedämmte Wand „atmet“ also in der Regel genauso viel oder genauso wenig wie die ungedämmte Wand. Niedrigenergiehäuser und nachträglich gut gedämmte Altbauten verhindern Bauschäden, haben eine hohe Wohnbehaglichkeit und verbinden dies mit Energieeinsparung und Umweltentlastung.<br />
Dass die Kellerlüftung im Sommer gerade die Feuchteursache ist, wissen die wenigsten. „Bei alten Häusern mit Natursteinmauern oder auch kalten Steinböden gibt es dasselbe Problem. Der Keller ist kalt, die herein gelüftete Außenluft im Sommer warm und feucht. Diese warmfeuchte Luft kühlt sich an den Kellerwänden und sonstigen Bauteilen ab und „schwitzt“. Optimal wird der Keller im Sommer nur in kühlen Nächten oder an kühleren Tagen gelüftet. Dies ist auch an kühlen Regentagen möglich, denn Regen befeuchtet die Luft nicht.</p>
<p>GIESSENER-GEBÄUDEPASS für Stadt und Landkreis Gießen: <a href="http://www.giessener-gebaeudepass.de/" target="_blank">http://www.giessener-gebaeudepass.de/</a><br />
oder 0641–3062113 (Umwelttelefon).</p>
<p><em>Foto:  Leipold/pixelio.</em></p>
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		<title>Wasserschäden durch starken Regen nicht automatisch versichert</title>
		<link>http://maz-verlag.de/83915/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 14:29:27 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[Mittelhessen (kk/pm). Eine Gebäudeversicherung ist keine Rundumabsicherung, da nur die Risiken abgedeckt werden, die beantragt wurden. In der Regel sind dies Grundrisiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Aber Schäden durch eindringendes Hochwasser bei sintflutartigen Regenfällen sind oftmals nicht versichert, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Der deutsche Wetterdienst warnte in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mittelhessen (kk/pm). Eine Gebäudeversicherung ist keine Rundumabsicherung, da nur die Risiken abgedeckt werden, die beantragt wurden. In der Regel sind dies Grundrisiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Aber Schäden durch eindringendes Hochwasser bei sintflutartigen Regenfällen sind oftmals nicht versichert, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).<br />
Der deutsche Wetterdienst warnte in den vergangenen Jahren immer häufiger vor Unwettern mit Starkregen, die in bestimmten Gegenden zu Hochwasser und somit zu Überschwemmungen von Kellern und Schäden an Gebäuden führen können.<br />
Die Schäden infolge von Hochwasser und anderen Naturgefahren sind nur über eine so genannte Elementarschadenversicherung abgedeckt. Die GVI empfiehlt Hausbesitzern daher eine Überprüfung, ob eine Versicherung gegen Naturkatastrophen sinnvoll für sie ist.<br />
Weitere Informationen zum Thema stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter <a href="http://www.geldundverbraucher.de/" target="_blank">http://www.geldundverbraucher.de/</a>, unter der Rubrik Gratis, Gratis-Downloads „Unwetterschäden und Versicherung“ zur Verfügung.</p>
<p><em>Foto:  kladu/pixelio</em></p>
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		<title>Unwetterschäden sofort melden</title>
		<link>http://maz-verlag.de/unwetterschaden-sofort-melden/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 14:10:53 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[(kk/pm). In den letzten Tagen brachen immer wieder Unwetter über Teile von Hessen herein. Sie sorgten für Schäden wie verbeulte Autos, unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller und umgestürzte Bäume. Vor weiteren Unwettern gewarnt. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer die Kosten für die entstandenen Schäden übernimmt.
Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(kk/pm). In den letzten Tagen brachen immer wieder Unwetter über Teile von Hessen herein. Sie sorgten für Schäden wie verbeulte Autos, unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller und umgestürzte Bäume. Vor weiteren Unwettern gewarnt. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer die Kosten für die entstandenen Schäden übernimmt.<br />
Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.<br />
Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.<br />
Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.<br />
Die Heilbronner Verbraucherorganisation, Geld und Verbraucher e.V. (GVI), empfiehlt für den Schadensfall:<br />
<strong>- Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer</strong><br />
<strong>- Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer</strong><br />
<strong>- Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte über -   Sturmereignisse können hilfreich sein)</strong><br />
<strong>- Leiten Sie umgehend Schadensabwehr ein, wenn höhere Folgeschäden drohen</strong></p>
<p> <em>Foto:   Laube/pixelio</em></p>
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		<title>Bau von Solaranlagen wird weiterhin gefördert</title>
		<link>http://maz-verlag.de/bau-von-solaranlagen-wird-weiterhin-gefordert/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 14:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[(kk/pm). Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, ab Juli 2011 die Förderung für Solarstrom zu verringern. Dieses Vorhaben ist mittlerweile vom Tisch. Weil in diesem Jahr noch nicht genug Anlagen gebaut wurden, fällt die vorgesehene Kürzung aus. Das bestätigt auch Katharina Reiche, parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium (CDU), und benennt den Einbruch beim Bau neuer Solaranlagen als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(kk/pm). Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, ab Juli 2011 die Förderung für Solarstrom zu verringern. Dieses Vorhaben ist mittlerweile vom Tisch. Weil in diesem Jahr noch nicht genug Anlagen gebaut wurden, fällt die vorgesehene Kürzung aus. Das bestätigt auch Katharina Reiche, parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium (CDU), und benennt den Einbruch beim Bau neuer Solaranlagen als Grund für die weiterhin gezahlte Vergütung. 3.500 Megawatt Ausbau pro Jahr waren laut Reiche geplant. Von März bis Mai wurden aber nur 700 Megawatt installiert. Hochgerechnet auf das Jahr läge die Wattzahl dann bei 2.800 Megawatt und somit deutlich unter der anvisierten Höchstmarke. Jetzt wird darüber spekuliert, ob die Kürzung für kleine Dachanlagen von 28,74 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde auf bis zu 24,43 Cent nicht aufgehoben, sondern nur auf Januar 2012 verschoben wird. Die Entscheidung darüber hängt von der Entwicklung im weiteren Jahresverlauf ab.<br />
<strong>Experten befürchten Sommerschlussverkauf</strong><br />
Grund genug, jetzt aktiv zu werden. Für alle, die darüber nachdenken eine Solaranlage zu installieren, ist jetzt ein idealer Zeitpunkt, denn zum Ausfall der Förderkürzung kommen auch noch sinkende Preise für Solaranlagen. Die beiden wichtigsten Entwicklungsmärkte sind Deutschland und Italien und genau in diesen Ländern stockt im laufenden Jahr der Absatz von Solaranlagen. Hinzu kommt, dass vor allem in Asien die Produktionskapazitäten immer weiter ansteigen. Das hat ein Überangebot und fallende Preise zur Folge. Experten prognostizieren Investitionswilligen deshalb, dass der Zeitpunkt nicht günstiger sein könnte als im zweiten Halbjahr 2011.<br />
<strong>Neuer Solarboom steht bevor<br />
</strong>Zum Erwerb einer Solaranlage gehören verschiedene Komponenten. Ganz grob betrachtet sind das: Anschaffung und Montage. Solaranlagen bestehen aus Solarkollektoren und einem Solarspeicher, aber je nach Anlagentyp variieren die Preise hier ganz erheblich. Generell sind Anlagen zur Erwärmung des Brauchwassers günstiger als Anlagen, die der Heizungsunterstützung dienen. Grob gerechnet kostet eine Solaranlage zur Erwärmung des Brauchwassers ungefähr 700 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Die heizungsunterstützenden Anlagen sind dagegen unter 10.000 Euro kaum zu bekommen. Interessenten sollten in jedem Fall mehrere Angebote einholen, um die Preise vergleichen zu können, bevor sie sich zum Kauf entscheiden.</p>
<p><em>Foto:   Kessler/pixelio</em></p>
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		<title>Geldregen für Wärmedämmung</title>
		<link>http://maz-verlag.de/geldregen-fur-warmedammung/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 13:48:44 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[(pm). Eine gute Nachricht für Renovierer: „Die Rahmenbedingungen für eine Wärmedämmung sind so paradiesisch wie nie zuvor. Fassadendämmungen und somit Einzelmaßnahmen werden seit dem 1. März 2011 wieder mit Staatsgeldern durch die KfW gefördert. Egal, ob man sich für die Kreditvariante mit Fremdkapital entscheidet, oder ob man mit eigenen Finanzmitteln die attraktive Zuschussvariante wählt“, so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(pm). Eine gute Nachricht für Renovierer: „Die Rahmenbedingungen für eine Wärmedämmung sind so paradiesisch wie nie zuvor. Fassadendämmungen und somit Einzelmaßnahmen werden seit dem 1. März 2011 wieder mit Staatsgeldern durch die KfW gefördert. Egal, ob man sich für die Kreditvariante mit Fremdkapital entscheidet, oder ob man mit eigenen Finanzmitteln die attraktive Zuschussvariante wählt“, so Heiko Faltenbacher, der für HECK MultiTherm &#8211; die Wärmedämmmarke der BASF &#8211; zuständig ist und erläutert, wie es geht, was und wie viel gefördert wird.<br />
<strong>Was wird gefördert?</strong><br />
Im Programm „Energieeffizient Sanieren (152)“ fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes mit Bauantrag vor dem 01.01.1995. Jedoch werden keine Ferien- und Wochenendhäuser und gewerblich genutzte Flächen gefördert. Das Programm der KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Wärmedämmung.<br />
<strong>Die zinsgünstige und vom Staat bezuschusste Kreditvariante</strong><br />
Bei der Kreditvariante werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro) ausgezahlt. Die aktuellen Zinsen (Stand März 2011) für das Fremdkapital liegen bei niedrigen 2,57 Prozent für 10 Jahre und verstehen sich als Effektivzinsen, ohne weitere Gebühren. Hier die Vorteile im Überblick:</p>
<p>- unschlagbar günstiger und vom Staat bezuschusster Darlehenszins ab 2,57 Prozent (effektiv)<br />
- frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten<br />
- bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit<br />
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich</p>
<p><em>Foto:  Ob unschlagbar günstiger Darlehenszins oder staatlicher Zuschuss – die KfW fördert seit dem 1. März wieder die Fassadendämmung von Wohnungen und Wohngebäuden.  (Foto: heck-multitherm.com)</em></p>
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		<title>Heizungsmodernisierung  wird nach wie vor gefördert</title>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 08:29:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[(pm/sp). In Zeiten klammer Haushaltskassen setzt die Bundesregierung bei den Fördermitteln für die Heizungsmodernisierung den Rotstift an. Änderungen gibt es fast wöchentlich. Doch ob Heizungstausch oder Nutzung regenerativer Energien: Nach wie vor können Bauherren und Modernisierer von zahlreichen Angeboten profitieren. Wer jetzt handelt, kann sich attraktive Zuschüsse vom Staat sichern.
„Wer eine veraltete Heizanlage hat, sollte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-10321" href="http://maz-verlag.de/heizungsmodernisierung-wird-nach-wie-vor-gefordert/gi_18_heizung/"></a><a rel="attachment wp-att-10321" href="http://maz-verlag.de/heizungsmodernisierung-wird-nach-wie-vor-gefordert/gi_18_heizung/"></a>(pm/sp). In Zeiten klammer Haushaltskassen setzt die Bundesregierung bei den Fördermitteln für die Heizungsmodernisierung den Rotstift an. Änderungen gibt es fast wöchentlich. Doch ob Heizungstausch oder Nutzung regenerativer Energien: Nach wie vor können Bauherren und Modernisierer von zahlreichen Angeboten profitieren. Wer jetzt handelt, kann sich attraktive Zuschüsse vom Staat sichern.<br />
„Wer eine veraltete Heizanlage hat, sollte mit der Modernisierung nicht länger warten“, erklärt Bernhard Funk, Sprecher der Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU). „Mit der Erdgas-Brennwerttechnik steht ein hocheffizientes und bewährtes Heizsystem zur Verfügung, das dem Betreiber bares Geld spart und sich ideal mit einer Solaranlage kombinieren lässt. Zusätzlich können Modernisierer derzeit noch attraktive staatliche Förderungen nutzen.“<br />
Die bundesweiten Förderprogramme für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen werden über zwei Einrichtungen vergeben: die KfW Bankengruppe und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die gute Nachricht für energetische Sanierer: Erst kürzlich hat der Bundestag die Fördersumme für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW auf 1,35 Milliarden Euro festgelegt. Damit steht zwar deutlich weniger Geld als im Vorjahr, dennoch aber eine hohe Summe an Fördermitteln zur Verfügung. Die Unterstützung wird seit 2009 auch für effiziente Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch gewährt. Vergeben werden zinsgünstige Kredite und Zuschüsse.<br />
Bei der BAFA stand lange Zeit die Kesseltauschprämie auf der Kippe. Seit März ist klar: Sie wird weiter gezahlt, wenn auch reduziert. Für einen neuen Brennwertkessel in Kombination mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung gibt es nun 400 Euro.<br />
Dieser Zuschuss ergänzt die Basisförderung der Solaranlage, die – bei der Nachrüstung im Bestand – aktuell bei 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche liegt. Diese Fördermittel stammen aus dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abdecken müssen.<br />
Neben der bundesweiten Förderung haben einige Länder und Kommunen eigene Programme aufgelegt, die sich zum Teil mit den Mitteln des Bundes kombinieren lassen. Zudem können Handwerksleistungen, wie sie beim Heizungstausch entstehen, seit Kurzem anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Die Fördermittel-Auskunft der Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) auf <a href="http://www.moderne-heizung.info" target="blank">www.moderne-heizung.info</a> bietet einen idealen Überblick über das vielfältige Angebot an finanziellen Unterstützungen. Modernisierer müssen lediglich ihre Postleitzahl und einige Eckdaten zu ihrer Immobilie eingeben sowie ein paar kurze Angaben zur geplanten Modernisierungsmaßnahme machen.<br />
Auf einen Klick erhalten sie eine individuelle Aufstellung der zur Verfügung stehenden Programme mit kurzen Beschreibungen der Förderung und der Kombinationsmöglichkeiten.<br />
Die Website <a href="http://www.moderne-heizung.info" target="blank">www.moderne-heizung.info</a> bietet darüber hinaus zahlreiche Informationen zu effizienter Heiztechnik.</p>
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