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	<title>MAZ &#187; Telefonaktion</title>
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	<description>Mittelhesische Anzeigen Zeitung</description>
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		<title>&#8220;Wie komme ich an mein Erbe?&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 16:22:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (kk/pm). Viele Fragen beantworteten im Rahmen unserer Telefonaktion „Erbrecht“ Gabriele Hübner (Fachanwältin für Erbrecht/Notarin) sowie Alexander Helduser (Fachanwalt für Familienrecht/Notar) und Dr. jur. Stephan Anft in Vertretung von Fachanwalt Sacha Feller. Hier einige Beispiele:
Frage: „Ich befinde mich zurzeit in der Privatinsolvenz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.</em><br />
Gießen (kk/pm). Viele Fragen beantworteten im Rahmen unserer Telefonaktion „Erbrecht“ Gabriele Hübner (Fachanwältin für Erbrecht/Notarin) sowie Alexander Helduser (Fachanwalt für Familienrecht/Notar) und Dr. jur. Stephan Anft in Vertretung von Fachanwalt Sacha Feller. Hier einige Beispiele:<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich befinde mich zurzeit in der Privatinsolvenz in der so genannten Wohlverhaltensphase. Jetzt ist mein Vater gestorben, es liegt ein Testament vor, nach dem meine Geschwister Erben sind. Ich könnte jetzt meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wenn ich allerdings meinen Pflichtteil bekomme, fällt dieser in die Insolvenzmasse. Ich habe also nichts davon. Muss ich den Pflichtteilsanspruch geltend machen oder kann ich es auch sein lassen?“<br />
<strong>Antwort von Rechtsanwalt Helduser:</strong> „Sie sind in dieser Situation nicht verpflichtet, den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Entscheidung, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, auch in der so genannten Wohlverhaltensphase höchst persönlicher Natur ist, es besteht also keine Verpflichtung nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 Insolenzordnung, den Pflichtteilsanspruch gegen Ihren Willen geltend zu machen. Wenn Sie also z. B. erst nach der Rechtsschuldbefreiung Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, fließt das Geld Ihnen zu, wenn Sie es vorher machen, fließt es in die Insolvenzmasse. Sie müssen nur daran denken, dass dieser Pflichtteilsanspruch innerhalb von 3 Jahren geltend zu machen ist.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Kann ich schon zu Lebzeiten meiner Eltern meinen Erb- oder Pflichtteil verlangen?“<br />
<strong>Antwort von Dr. Anft:</strong> „Nein! Grundsätzlich besteht ein solcher Anspruch erst mit dem Tod des jeweiligen Elternteils. Es ist allerdings möglich, auch zu Lebzeiten Zuwendungen zu erhalten, die Sie sich dann auf Ihren späteren Erb- oder Pflichtteil anrechnen lassen müssen. Eine solche Anrechnungsbestimmung sollte zur Vermeidung späterer Streitigkeiten regelmäßig schriftlich erfolgen.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Wie erfährt man eigentlich, dass man Erbe geworden ist und was ist zu tun?“<br />
<strong>Antwort Rechtsanwältin Hübner:</strong> „Sofern ein Testament in den Unterlagen des Verstorbenen vorhanden ist, muss dieses beim zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden. Dort wird das Testament eröffnet und die Erben aus dem Testament benachrichtigt.<br />
Diese müssen dann einen Erbschein beantragen, wenn das Testament handschriftlich abgefasst wurde. Wurde das Testament allerdings notariell beurkundet, dann ist in der Regel kein Erbschein erforderlich.“</p>
<p><em>Foto: Die Rechtsanwälte Alexander Helduser, Gabriele Hübner und Dr. jur. Stephan Anft (von links) beantworteten unseren Lesern viele Fragen. (Foto: Hofmann)</em></p>
<p>KONTAKT</p>
<p><strong>Helduser Kleiner Nemitz Richtberg GbR</strong><br />
Rechtsanwälte Notar Fachanwälte<br />
Ostanlage 16, 35390 Gießen<br />
Tel 0641-9320314<br />
Fax 0641-9320320<br />
Mail: ra.helduser@helduser.de<br />
Internet: <a href="http://www.helduser.de">www.helduser.de</a></p>
<p><strong>Gabriele Hübner</strong><br />
Rechtsanwältin und Notarin<br />
Fachanwältin für Erbrecht<br />
Schubertstraße 84<br />
35392 Gießen<br />
Tel.: 0641–12046<br />
Fax: 0641–72103<br />
Mail: info@gabriele-huebner.de<br />
Internet: <a href="http://www.notar-huebner.de">www.notar-huebner.de</a></p>
<p><strong>Dr. Stephan Anft</strong><br />
Haibach Rechtsanwälte<br />
Marktplatz 2<br />
35390 Gießen<br />
Telefon: +49 641 93299-0<br />
Telefax: +49 641 93299-65<br />
Mail: giessen@haibach.com<br />
Internet: <a href="http://www.haibach.com">www.haibach.com</a></p>
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		<item>
		<title>„Was kann ich bei ärztlichen Behandlungsfehlern tun?“</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 14:35:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei der hier abgebildeten Teilnehmerin für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (den/pm). Viele Fragen stellten unsere Leserinnen und Leser bei der Telefonaktion zum Thema „Medizinrecht“ der Rechtsanwältin Anita Faßbender. Hier zwei Beispiele:
Frage:
Ich habe inzwischen ein Gutachten vorliegen, nachdem bei mir ein ärztlicher Behandlungsfehler festgestellt wurde. Wie geht es jetzt weiter?
Antwort von Rechtsanwältin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei der hier abgebildeten Teilnehmerin für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.</em><br />
Gießen (den/pm). Viele Fragen stellten unsere Leserinnen und Leser bei der Telefonaktion zum Thema „Medizinrecht“ der Rechtsanwältin Anita Faßbender. Hier zwei Beispiele:<br />
Frage:<br />
Ich habe inzwischen ein Gutachten vorliegen, nachdem bei mir ein ärztlicher Behandlungsfehler festgestellt wurde. Wie geht es jetzt weiter?<br />
Antwort von Rechtsanwältin Faßbender:<br />
Die Schadensersatzansprüche der Anruferin müssen beziffert werden und dann unter Fristsetzung nebst Gutachten und Schadenbelegen an die Gegenseite übermittelt werden. Am besten direkt an die Versicherung des Gegners, weil diese auch die notwendigen Erklärungen für ihren Versicherten abgibt. Wichtig ist, dass Ansprüche nicht verjähren. Es ist deshalb ratsam die Gegenseite sogleich aufzufordern eine sogenannte feststellungsgleiche Erklärung abzugeben.<br />
Frage:<br />
Ich bin nicht berufstätig, konnte aber über einen längeren Zeitraum den 4–Personenhaushalt nicht führen. Die Krankenkasse hat keine Ersatzkraft gezahlt. Gibt es neben dem Schmerzensgeld, von dem ich schon gehört habe, auch für meinen Ausfall im Haushalt eine Entschädigung, und wie hoch ist diese?<br />
Antwort von Rechtsanwältin Faßbender:<br />
Es gibt einen sogenannten Haushaltsführungsschaden, der auch fiktiv berechnet werden kann.<br />
Dabei ist darzulegen, welche Tätigkeiten vor dem schädigenden Ereignis im Haushalt ausgeübt wurden und welche schadensbedingt nicht mehr oder für eine gewisse Zeit nicht mehr ausgeübt werden konnten. Besteht ein diesbezüglicher Dauerschaden, hat der Schädiger bzw. dessen Versicherung eine quartalsweise im Voraus zu leistende Geldrente zu zahlen. Nachdem die schadenbedingt nicht möglichen Tätigkeiten aufgelistet sind, ist der objektiv erforderliche Zeitaufwand , der für die Fortführung des Haushaltes in dem bisherigen Umfang notwendig ist sowie der Prozentsatz der Minderung der Haushaltsführung und der Stundenlohn einer entsprechenden Haushaltshilfe abzgl. ersparter Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln und hieraus der fiktiv berechnete Haushaltsführungsschaden zu ermitteln.</p>
<p>KONTAKT:</p>
<p>Anwaltskanzlei Faßbender<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Felsweg 16<br />
35435 Wettenberg<br />
Tel.: 0641-971 74 54<br />
Fax: 0641-971 74 56<br />
<a href="http://www.rechtsanwaeltin-fassbender.de">www.rechtsanwaeltin-fassbender.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fragen und Antworten zu Miete, Kündigung und Schadenersatz</title>
		<link>http://maz-verlag.de/fragen-und-antworten-zu-miete-kundigung-und-schadenersatz/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 10:07:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung. 
Gießen (den/pm). Viele Fragen zu Miete, Kündigung und Schadenersatz  beantworteten die Fachanwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht Carmen Eich, Susanne Eue und Michael Bender (alle Gießen) sowie der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kay Schulz (Gießen) anlässlich der Telefonaktion zum Thema „Bau- und Mietrecht“. Hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung. </em><br />
Gießen (den/pm). Viele Fragen zu Miete, Kündigung und Schadenersatz  beantworteten die Fachanwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht Carmen Eich, Susanne Eue und Michael Bender (alle Gießen) sowie der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kay Schulz (Gießen) anlässlich der Telefonaktion zum Thema „Bau- und Mietrecht“. Hier einige Beispiele:<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich habe jetzt, zwei Jahre nach meinem Auszug, erfahren, dass die Renovierungsvereinbarung in meinem Mietvertrag überhaupt nicht wirksam ist. Kann ich Schadensersatz für die von mir in Unkenntnis durchgeführte Renovierung verlangen?“<br />
<strong>Antwort von RA Suanne Eue:</strong> „Leider nein, zwar können Mieter, die bei ihrem Auszug zu Unrecht renoviert haben, grundsätzlich von ihrem Vermieter Geldersatz verlangen. Die Erstattungsansprüche verjähren nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH III ZR 195/10) aber bereits 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Die Frist läuft, unabhängig davon, ob der Mieter weiß, dass er Ersatzansprüche gegen den Vermieter hat.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Wir interessieren uns für den Kauf einer Hofreite, die in den 50er Jahren erbaut worden ist. Auf was ist zu achten und wie können wir uns vor möglichen &#8216;versteckten Mängeln&#8217; schützen?“<br />
<strong>Antwort von RA Kay Schulz:</strong> „Zunächst muss berücksichtigt werden, dass bei derart alten Gebäuden nicht die Ansprüche an die technische Ausrüstung, wie sie heute gefordert werden, gestellt werden können. In jedem Fall sollte der Verkäufer gefragt werden, welche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden und ob ein Energie-Ausweis vorgelegt werden kann. Die Gebäude sollten unbedingt bei Tageslicht genau besichtigt werden. Je nach Zustand des Gebäudes kann es sich auch empfehlen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Bei dem notariellen Kaufvertrag ist zu beachten, dass regelmäßig der Ausschluss des Mängelansprüche des Käufers vereinbart wird und davon dann nur arglistig verschwiegene Mängel ausgenommen sind. Der Nachweis der Arglist des Verkäufers kann im Einzelfall auch bei späterem Auftreten sog. „versteckter Mängel“ schwierig sein.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Meine Wohnung ist tatsächlich kleiner als im Mietvertrag angegeben. Welche Rechte habe ich?“<br />
<strong>Antwort von RA Carmen Eich:</strong> „Ist die Wohnung kleiner kann dies einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn die Flächenabweichung mehr als 10% ausmacht. Während des laufenden Mietverhältnisses können Sie die Miete mindern oder das Mietverhältnis kündigen. Haben Sie erst nach Beendigung des Mietverhältnisses von der wahren Größe der Wohnung erfahren, können Sie die zu viel gezahlte Miete zurück verlangen.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Kann ich als Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn mein Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt?“<br />
<strong>Antwort von RA Michael Bender:</strong> „Das ist möglich, wenn der Vermieter zuvor den Mieter wegen der Nichtzahlung der Kaution abgemahnt hatte und der Mieter gleichwohl nicht gezahlt hat.“</p>
<p>Foto: Die Rechtsanwälte Michael Bender, Susanne Eue, Carmen Eich und Kay Schulz standen unseren Lesern Rede und Antwort. (Foto: Hofmann)</p>
<p>KONTAKT:</p>
<p><strong>Carmen Eich</strong><br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />
Krofdorfer Str. 48<br />
35398 Gießen<br />
Tel.: 0641/7954610<br />
Fax.: 0641/79546120<br />
Mail: post@eich-anwalt.de<br />
Internet: <a href="www.eich-anwalt.de">www.eich-anwalt.de</a><br />
<strong><br />
Susanne Eue</strong><br />
Rechtsanwältin<br />
Anwaltskanzlei Eue &amp; Sartorius<br />
Liebigstraße 59<br />
35392 Gießen<br />
Tel: 0641-9709880<br />
Fax: 0641-9709882</p>
<p><strong>Michael Bender</strong><br />
Rechtsanwalt<br />
Bender Rechtsanwälte, Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht<br />
Lonystraße 17<br />
35390 Gießen<br />
Tel: 0641-796280<br />
Fax: 0641-7962810<br />
Mail: <a href="info@kanzlei-bender.de">info@kanzlei-bender.de</a></p>
<p><strong>Kay Schulz</strong><br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />
Kanzlei Dr. Hahne, Fritz, Bechtler &amp; Partner<br />
Europastraße 3<br />
35394 Gießen<br />
Tel: 0641-94886750<br />
Fax: 0641-94886733<br />
Internet: <a href="www.hfbp.de">www.hfbp.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Recht: Trennung und Scheidung</title>
		<link>http://maz-verlag.de/recht-trennung-und-scheidung/</link>
		<comments>http://maz-verlag.de/recht-trennung-und-scheidung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 08:35:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (den/pm). Viele Fragen stellten unsere Leserinnen und Leser bei der Telefonaktion zum Thema „Familienrecht“ Rechtsanwältin Nadine Pitz (Pohlheim), sowie den Fachanwälten für Familienrecht Gabriele Schulz, Regina Risken und Christoph Zimmermann (alle Gießen). Hier einige Beispiele:
Frage: „Ich habe nach einem Streit mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.</em><br />
Gießen (den/pm). Viele Fragen stellten unsere Leserinnen und Leser bei der Telefonaktion zum Thema „Familienrecht“ Rechtsanwältin Nadine Pitz (Pohlheim), sowie den Fachanwälten für Familienrecht Gabriele Schulz, Regina Risken und Christoph Zimmermann (alle Gießen). Hier einige Beispiele:<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich habe nach einem Streit mit meinem Ehemann die Konsequenzen gezogen und bei einer Freundin übernachtet. Mein Mann hat daraufhin das Schloss von der Ehewohnung ausgetauscht, so dass mir der Zugriff auf meine persönlichen Sachen verwehrt blieb. Darf er das tun?“<br />
<strong>Antwort von RA Gabriele Schulz:</strong> „Der Ehemann darf seiner Frau den Mitbesitz an der ehelichen Wohnung, egal wer im Mietvertrag als Mieter aufgeführt ist, nicht entziehen. Es handelt sich um verbotene Eigenmacht. Die Frau muss ein Wohnungszuweisungsverfahren auf vorläufige Überlassung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung beim Familiengericht betreiben. Den Willen zur Rückkehr sollte sie unverzüglich dokumentieren, also schnell handeln. Empfehlenswert ist ein Eilverfahren, d.h. Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zuweisung.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich lebe mittlerweile sieben Monate von meiner Frau getrennt. Die Ehe hat zwölf Jahre gedauert, ein Ehevertrag ist nicht vorhanden. Wann kann ich den Scheidungsantrag einreichen und wie lange wird das Scheidungsverfahren dauern?<br />
<strong>Antwort von RA Nadine Pitz:</strong> „Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Einreichung des Ehescheidungsantrags erfolgen. Des Weiteren ist voraussichtlich mit einer Verfahrensdauer von circa neun bis zwölf Monaten zu rechnen. Dies liegt darin begründet, dass mit dem Scheidungsverfahren auch das Versorgungsausgleichsverfahren von Amts wegen durchgeführt wird. Hier geht es um den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Erst wenn sämtliche Informationen diesbezüglich vorliegen, kann der Scheidungstermin erfolgen.<br />
<strong>Frage:</strong> „Mein Kind wird nach der Trennung von der Mutter betreut und lebt mit dieser in deren Haushalt. Habe ich als Vater ein Recht auf Umgang mit dem Kind?“<br />
<strong>Antwort von RA Christoph Zimmermann:</strong> „Lebt ein Kind nach der Trenung bei der Mutter und wird von ihr betreut, hat der Vater grundsätzlich Recht auf den Umgang und ist für das Recht auf Umgang nicht auf die Zustimmung der Kindesmutter angewiesen. Allerdings kann der Vater die konkreten Umgangszeiten nicht alleine bestimmen. Erforderlich ist, dass die Eltern die Umgangstermine gemeinsam vereinbaren. Das ist möglich für jeden Einzelfall im Vorfeld aber auch generell nach der weit verbreiteten Formel: alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. An diese vereinbarten Termine haben sich beide Elternteile unbedingt und ausnahmslos zu halten. Das heißt, dass die Mutter an diesen Tagen das Kind nicht für andere Termine mit einplanen darf, nicht einmal für Urlaubsreisen oder andere Wochenendaktivitäten. Der Vater seinerseits hat die Termine wahrzunehmen und darf nicht wegen anderer Termine absagen. Ausnahmen von den Vereinbarungen müssen die Eltern immer gemeinsam abstimmen.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich lebe von meiner Frau seit acht Jahren getrennt. Ich möchte jetzt die Scheidung einreichen. Vor sechs Wochen habe ich 1,2 Millionen im Lotto gewonnen. Ist das Zugewinn?“<br />
<strong>Antwort von RA Regina Risken:</strong> „Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Lottogewinn. Ja, der Lottogewinn stellt Zugewinn dar und wurde in der Ehezeit erwirtschaftet. Für die Berechnung des Zugewinns wird auf das Ende der Ehezeit abgestellt. Dieser Zeitpunkt errechnet sich ab der gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite. Es kommt insoweit nicht auf die Trennung an.“</p>
<p><em>Foto: Die Rechtsanwälte Nadine Pitz, Christoph Zimmermann, Regina Risken und Gabriele Schulz standen unseren Lesern Rede und Antwort. Foto: Hofmann</em></p>
<p>KONTAKT:</p>
<p><strong>Nadine Pitz</strong><br />
Rechtsanwältin<br />
Hubertusstraße 7<br />
35415 Pohlheim<br />
Tel.: 06403/9699014<br />
Fax.: 06403/9699018<br />
Mail: <a href="http://nadine.pitz@kanzlei-pitz.de" target="_blank">nadine.pitz@kanzlei-pitz.de</a><br />
Internet: <a href="http://www.kanzlei-pitz.de" target="_blank">www.kanzlei-pitz.de</a></p>
<p><strong>Gabriele Schulz</strong><br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht<br />
Dr. Hahne,Fritz, Bechtler &amp; Partner<br />
Europastraße 3<br />
35394 Gießen<br />
Tel: 0641-94886750<br />
Fax: 0641-94886733<br />
Internet: <a href="http://www.hfbp.de" target="_blank">www.hfbp.de</a></p>
<p><strong>Christoph Zimmermann</strong><br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht<br />
Rechtsanwälte Schubert &amp; Kollegen<br />
Moltkestr. 10<br />
35390 Gießen<br />
Tel: 0641-9303933<br />
Fax: 0641-9303934<br />
Mail: <a href="http://info@kanzleias.de" target="_blank">info@kanzleias.de</a></p>
<p><strong>Regina Risken<br />
</strong>Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin<br />
Marburger Straße 123<br />
35396 Gießen<br />
Tel: 0641-975670<br />
Fax: 0641-9756719<br />
Mail: <a href="http://info@kanzlei-risken.de" target="_blank">info@kanzlei-risken.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Medizinrecht: Was tun bei Behandlungsfehlern?</title>
		<link>http://maz-verlag.de/medizinrecht-was-tun-bei-behandlungsfehlern/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 06:56:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei der hier abgebildeten Teilnehmerin für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung. Gießen (kk/pm). Anlässlich unserer Leser-Telefonaktion „Medizinrecht“ musste Rechtsanwältin Anita Faßbender viele Fragen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und weiteren Themen aus den Bereichen Arzt- und Medizinrecht beantworten. Hier ein Beispiel:
Frage: Anrufer hat ein Hüftgelenk im Jahr 2009 implantiert bekommen. Nachdem er anfänglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei der hier abgebildeten Teilnehmerin für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung. </em>Gießen (kk/pm). Anlässlich unserer Leser-Telefonaktion „Medizinrecht“ musste Rechtsanwältin Anita Faßbender viele Fragen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und weiteren Themen aus den Bereichen Arzt- und Medizinrecht beantworten. Hier ein Beispiel:<br />
Frage: Anrufer hat ein Hüftgelenk im Jahr 2009 implantiert bekommen. Nachdem er anfänglich keine Probleme hatte, traten nach etwa einem Viertel Jahr starke Schmerzen an dieser Hüftseite auf. Es stellte sich heraus, dass das Implantat fehlerhaft war. Er bekam ein neues Hüftgelenk.<br />
Jetzt geht es ihm besser, aber beschwerdefrei ist er immer noch nicht. Er denkt, ihm stünde eine Entschädigung zu. Was kann er tun?<br />
Antwort von Rechtsanwältin Faßbender: Je nach dem, ob geklärt werden kann, wer den Schaden verursacht hat, kann er eine Entschädigung vom Verursacher beanspruchen.<br />
Schadensersatzansprüche umfassen neben einem Schmerzensgeld auch so genannte Positionen wie vermehrte Bedürfnisse, z.B. Fahrtkosten, die entstanden sind oder noch entstehen können, und vergangene und zukünftige Haushaltsführungskosten.<br />
Beim Haushaltsführungsschaden wird auch eine fiktive Ersatzkraft im Haushalt ersetzt. Bei einem mittleren Personenschaden kann insbesondere diese Position einen Betrag im 4-stelligen Bereich ausmachen.<br />
Zunächst muss allerdings geklärt werden, was der Grund für den Schaden an dem Implantat ist.<br />
Falls es sich um einen Materialfehler handelt, ist der Ansprechpartner der Hersteller oder der Vertreiber des Medizinproduktes.<br />
Ansonsten könnte auch ein fehlerhafter Einsatz des Implantates durch das Krankenhaus in Betracht kommen. Zunächst müsste er das ausgetauschte Implantat herausverlangen, da es sein Eigentum ist.<br />
Dann müsste ein Gutachten erstellt werden.</p>
<p><em>KONTAKT:</em></p>
<p><strong>Anwaltskanzlei Faßbender<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Felsweg 16<br />
35435 Wettenberg<br />
Tel.: 0641-971 74 54<br />
Fax: 0641-971 74 56<br />
</strong><a href="http://www.rechtsanwaeltin-fassbender.de/" target="_blank"><strong>www.rechtsanwaeltin-fassbender.de</strong></a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Recht: Erben und Vererben</title>
		<link>http://maz-verlag.de/recht-erben-und-vererben/</link>
		<comments>http://maz-verlag.de/recht-erben-und-vererben/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 07:56:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://maz-verlag.de/?p=65214</guid>
		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (kk). Einmal mehr mussten die Telefon-Experten interessante Fragen unserer Leser beantworten. Rede und Antwort standen: Gabriele Hübner (Fachanwältin für Erbrecht/Notarin) sowie Alexander Helduser (Fachanwalt für Familienrecht/Notar) und Bob Dingeldey (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht). Für Fachanwalt Sacha Feller sprang kurzfristig mit viel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.</em><br />
Gießen (kk). Einmal mehr mussten die Telefon-Experten interessante Fragen unserer Leser beantworten. Rede und Antwort standen: Gabriele Hübner (Fachanwältin für Erbrecht/Notarin) sowie Alexander Helduser (Fachanwalt für Familienrecht/Notar) und Bob Dingeldey (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht). Für Fachanwalt Sacha Feller sprang kurzfristig mit viel Erfolg Dr. jur. Stephan Anft (Fachanwalt für Familienrecht) ein. Hier wieder einige Beispiele:<br />
<strong>Frage:</strong> „Wer erfährt im Sterbefall, dass er Erbe geworden ist, und was ist zu tun?“<br />
<strong>Antwort Rechtsanwältin Hübner:</strong> „Sofern ein Testament in den Unterlagen des Verstorbenen vorhanden ist, muss dieses beim zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden. Dort wird das Testament eröffnet und die Erben aus dem Testament benachrichtigt. Diese müssen dann einen Erbschein beantragen, wenn das Testament handschriftlich abgefasst wurde. Wurde das Testament allerdings notariell beurkundet, dann ist in der Regel kein Erbschein erforderlich.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Habe ich nach dem Tod meiner Schwiegermutter einen Pflichtteilsanspruch?“<br />
<strong>Antwort von Rechtsanwalt Dr. Anft:</strong> „Nein! Eine solche gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass haben lediglich der überlebende Ehegatte, die eigenen Abkömmlinge und gegebenenfalls sogar die Eltern.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich habe seinerzeit mit meinem Ehemann ein gemeinsames Testament gemacht. Wir haben uns gegenseitig zu Erben eingesetzt, Schlusserben sollen zwei Nichten meines Mannes sein. Mein Mann ist mittlerweile verstorben. Die beiden Nichten kümmern sich überhaupt nicht um mich, mein Patenkind ist ständig bei mir, versorgt und umsorgt mich. Ich möchte jetzt das Testament ändern. Wie kann das geschehen?“<br />
<strong>Antwort von Rechtsanwalt Helduser:</strong> „Das Testament ändern können Sie leider nicht. Die Verfügung, die Sie seinerzeit mit Ihrem Mann getroffen haben, ist wechselbezüglich. Dies bedeutet, diese Verfügung kann nach dem Tod eines der Testierenden nicht mehr verändert werden. Sie können allerdings Ihrem Patenkind „mit warmer Hand“ geben, was Sie für richtig halten, es ist Ihnen nur nicht möglich, das Testament zu ändern, also die Verhältnisse nach Ihrem Tod zu beeinflussen. Im Ergebnis sollten Sie jetzt zu Lebzeiten dem Patenkind geben, was Sie für richtig halten.“<br />
<strong>Eine weitere Anruferin fragte</strong>, ob die Mutter nach dem Tode des Vaters ein neues Testament errichten könne, obwohl die Eltern zu Lebzeiten ein gemeinschaftliches Testament errichtet hatten.<br />
<strong>Rechtsanwalt Dingeldey erläuterte,</strong> dass dies in der Regel nicht möglich sei, da die testamentarischen Verfügungen der Eltern in dem gemeinschaftlichen Testament regelmäßig als wechselbezüglich anzusehen sind und Bindungswirkung entfalten. Deshalb könne es nach dem Tode des Erstversterbenden nicht mehr geändert werden, wobei im Einzelfall festzustellen sei, ob die getroffenen Verfügungen tatsächlich wechselbezüglich sind.</p>
<p><em>Foto: Die Rechtsanwälte Bob Dingeldey, Dr. Stephan Anft , Gabriele Hübner und Alexander Helduser (von links).(Foto: Kächler)</em></p>
<p><strong>KONTAKT:</strong></p>
<p><strong>Helduser Kleiner Nemitz Richtberg GbR<br />
</strong>Rechtsanwälte Notar Fachanwälte<br />
Ostanlage 16, 35390 Gießen<br />
Tel 0641/9320314<br />
Fax 0641/9320320<br />
eMail <a href="mailto:ra.helduser@helduser.de" target="_blank">ra.helduser@helduser.de</a><br />
<a href="http://www.helduser.de" target="_blank">www.helduser.de</a></p>
<p><strong>Gabriele Hübner<br />
</strong>Rechtsanwältin und  Notarin<br />
Fachanwältin für Erbrecht<br />
Schubertstraße 84<br />
35392 Gießen  <br />
Tel.:  0641 – 12046<br />
Fax:  0641 – 72103<br />
<strong><a href="mailto:info@gabriele-huebner.de" target="_blank">info@gabriele-huebner.de</a><br />
<a href="http://www.notar-huebner.de" target="_blank">www.notar-huebner.de</a></strong></p>
<p><strong>Dr. Stephan Anft<br />
</strong>Haibach Rechtsanwälte<br />
Marktplatz 2<br />
35390 Gießen<br />
Telefon: +49 641 93299-0<br />
Telefax: +49 641 93299-65<br />
Mail: <a href="mailto:giessen@haibach.com" target="_blank">giessen@haibach.com</a><br />
Internet: <a href="http://www.haibach.com" target="_blank">http://www.haibach.com</a></p>
<p><strong>Bob Dingeldey<br />
</strong>Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
und Familienrecht<br />
Kanzleiberg 9<br />
35390 Gießen<br />
Tel.: 0641/34034<br />
Mail:<a href="http:// info@dingeldey.de" target="_blank">http:// info@dingeldey.de</a><br />
<a href="http://www.dingeldey.de" target="_blank">www.dingeldey.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Recht: Fragen zum Arzt- und Medizinrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 10:26:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei der hier abgebildeten Teilnehmerin für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (kk/pm). Fragen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und weitere Themen aus den Bereichen Arzt- und Medizinrecht beantwortete Rechtsanwältin Anita Faßbender anlässlich unserer Telefonaktion am vergangnenen Donnerstag. Hier &#8211; beispielhaft &#8211; eine Frage und eine Antwort:
Eine Anruferin wollte wissen, ob sie eine Akupunkturbehandlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei der hier abgebildeten Teilnehmerin für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.<br />
</em>Gießen (kk/pm). Fragen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und weitere Themen aus den Bereichen Arzt- und Medizinrecht beantwortete Rechtsanwältin Anita Faßbender anlässlich unserer Telefonaktion am vergangnenen Donnerstag. Hier &#8211; beispielhaft &#8211; eine Frage und eine Antwort:<br />
Eine Anruferin wollte wissen, ob sie eine Akupunkturbehandlung beginnen beziehungsweise fortsetzen muss. Sie hat mit dem Behandler eine Folge von zehn Behandlungen vereinbart und hat nun vor Beginn der Behandlung Bedenken was die Wirksamkeit der Behandlung anbetrifft.<br />
Rechtsanwältin Anita Faßbender: „Grundsätzlich kann ein Behandlungsvertrag jederzeit vom Patienten beendet werden. Dies gründet auf dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Während das Zustandekommen des Behandlungsvertrages durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten möglich ist, kann die Kündigung durch den Patienten in aller Regel nicht schlüssig erfolgen, sondern muss (formlos) erklärt werden. Kassenpatienten riskieren ggf. bei einem grundlosen Wechsel des Arztes innerhalb eines Kalendervierteljahres ohne Überweisung, die Kosten für den anderen Arzt selbst tragen zu müssen. Die Krankenkasse trägt dann die Kosten bis zur Kündigung im Kalendervierteljahr, aber nicht die Kosten, die für Behandlung durch den anderen Arzt entstehen,es sei denn, es gibt besondere Gründe für den Wechsel, zum Beispiel bei einem aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr gegebenen Vertrauensverhältnis zum bisherigen Arzt. Ein Arzt kann den Behandlungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein solch wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Patient den ärztlichen Anordnungen beharrlich nicht folgt, den Arzt beleidigt oder eine fachfremde beziehungsweise vom Arzt nicht unterstützte Therapie fordert. Auch im Falle einer stationären Behandlung entspricht es dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, das Krankenhaus gegen den ausdrücklichen Rat des Arztes auf eigenen Wunsch zu verlassen. Der Arzt hat den Patienten über die möglichen Folgen einer unterlassenen Behandlung (zum Beispiel eine Operation) aufzuklären. Nach dieser Belehrung kann der Patient das Krankenhaus auf eigene Gefahr verlassen.“</p>
<p><em>Foto:   Rechtsanwältin Anita Faßbender stand den MAZ-Lesern im Rahmen unserer Telefonaktion Rede und Antwort&#8230;</em></p>
<p><em><span style="text-decoration: underline">KONTAKT:</span></em></p>
<p><strong>Anwaltskanzlei Faßbender<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Felsweg 16<br />
35435 Wettenberg<br />
Tel.: 0641-971 74 54<br />
Fax: 0641-971 74 56<br />
</strong><a href="http://www.rechtsanwaeltin-fassbender.de" target="_blank"><strong>www.rechtsanwaeltin-fassbender.de</strong></a></p>
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		<title>Recht: Schulden und Insolvenz</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Mar 2011 12:47:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (kk/pm). Was tun, wenn man plötzlich auf Schulden sitzt, die man gar nicht selbst verursacht hat? Groß war die Resonanz auf unsere Leser-Telefonaktion zum Thema Insovenzrecht am vergangenen Donnerstag. Die beiden Rechtsanwältinnen Lilijane Grohmann und Daniela Weil sowie der Fachanwalt für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.<br />
</em>Gießen (kk/pm). Was tun, wenn man plötzlich auf Schulden sitzt, die man gar nicht selbst verursacht hat? Groß war die Resonanz auf unsere Leser-Telefonaktion zum Thema Insovenzrecht am vergangenen Donnerstag. Die beiden Rechtsanwältinnen Lilijane Grohmann und Daniela Weil sowie der Fachanwalt für Insolvenzrecht, Tim Schneider, standen den zahlreichen Anrufern zwei Stunden lang Rede und Antwort. Hier einige Beispiele:<br />
<strong>Frage:</strong> „Was passiert, wenn ein gemeinsames Haushaltskonto besteht und einer der Kontoinhaber dieses absprachewidrig überzieht? Muss ich für die Schulden, also den Überziehungskredit, haften?“<br />
<strong>Antwort von Rechtsanwältin Weil:</strong> „Ja. Gegenüber der Bank haften Sie beide als Gesamtschuldner, das heißt, die Bank kann von jedem von Ihnen den kompletten Betrag verlangen. Gegebenenfalls können Sie den Betrag aber ganz oder zur Hälfte von dem anderen Kontoinhaber zurückverlangen.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich möchte heiraten, aber mein Mann hat viele Schulden. Hafte ich für diese Schulden mit, wenn wir verheiratet sind?<br />
<strong>Antwort: </strong>„Nein, jeder haftet nur für die Schulden, die er selbst gemacht hat.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Wie kann ich verhindern, dass fremde Dritte oder Lebensgefährten/Eltern/Ehepartner auf meinen Namen bestellen und ich die Waren dann zahlen muss?“<br />
<strong>Antwort von Rechtsanwältin Grohmann:</strong> „Innerhalb der Familie ist das sehr schwer, da man häufig alleine mit dem Geburtsdatum die Bestellung bestätigen kann. Allerdings kann und muss die Ware zurückgeschickt werden, dann muss man die Rechnung auch nicht bezahlen. Erfolgt dies nicht, haften Sie, d.h. Sie müssen die Rechnung bezahlen, da auf Ihren Namen bestellt wurde. Des Weiteren sollten Sie dafür Sorge tragen, dass im Internet, auf welcher Plattform auch immer (wkw, facebook etc.), keine persönlichen Angaben veröffentlicht sind.“<br />
<strong>Frage:</strong> „Kann ich Schulden erben?“<br />
<strong>Antwort:</strong> „Ja! Sind Sie zum Erben berufen, egal wodurch (Gesetz/Testament), dann erben Sie den Nachlass, d.h. Vermögen und Schulden. Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie das Erbe ausschlagen! Hierfür läuft eine sechs Wochen Frist ab Kenntnis von der Erbenstellung. Schlägt man nicht aus, so hat man automatisch angenommen. Sie müssen sich also binnen sechs Wochen einen Überblick über das Vermögen (Soll/Haben) verschaffen und dann entscheiden.“</p>
<p>KONTAKT:</p>
<p>Rechtsanwältin Daniela Weil<br />
Rechtsanwältin Lilijane Grohmann<br />
Schlosskanzlei Grohmann &amp; Weil<br />
Rosengasse 4<br />
35305 Grünberg<br />
Telefon: 06401-225998-0<br />
Internet:  <a href="http://www.schlosskanzlei.de" target="_blank">www.schlosskanzlei.de</a></p>
<p>Tim Schneider<br />
Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />
Industriestraße 11<br />
35463 Fernwald<br />
Telefon: 0641-944645-30<br />
Internet: <a href="http://www.ra-timschneider.de" target="_blank">www.ra-timschneider.de</a></p>
<p><em>Foto: Die Rechtsanwältinnen Lilijane Grohmann (links) und Daniela Weil sowie Fachanwalt Tim Schneider standen unseren Lesern Rede und Antwort.   (Foto: Kächler)</em></p>
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		<title>Gesundheit: Schnarchen kann zu Diabetes führen</title>
		<link>http://maz-verlag.de/gesundheit-schnarchen-kann-zu-diabetes-fuhren/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Feb 2011 10:41:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (pm). „Diabetes und Schlafapnoe“, so lautete das Thema unserer Leser-Telefonaktion. Das Problem betrifft auch in Mittelhessen viele Menschen. Das zeigten die zahlreichen Anrufe bei Dr. med. Ulrich Sasse, Facharzt für Innere Medizin und Diabetologe DDG, sowie bei Ass. Prof. Dr. med. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_59486" class="wp-caption alignright" style="width: 114px"><img class="size-medium wp-image-59486 " src="http://maz-verlag.de/wp-content/uploads/2011/02/GI_08_Prof_Schneider_4c-79x120.jpg" alt="" width="104" height="144" /><p class="wp-caption-text">Ass. Prof. Dr. Schneider</p></div>
<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.<br />
</em>Gießen (pm). „Diabetes und Schlafapnoe“, so lautete das Thema unserer Leser-Telefonaktion. Das Problem betrifft auch in Mittelhessen viele Menschen. Das zeigten die zahlreichen Anrufe bei Dr. med. Ulrich Sasse, Facharzt für Innere Medizin und Diabetologe DDG, sowie bei Ass. Prof. Dr. med. Hartmut Schneider, international bekannter Schlafmediziner und Leiter einer Spezialklinik für Schlafstörungen in Frankfurt (American Sleep Clinic).<br />
Die Wechselwirkungen von Diabetes und Schlafapnoe waren bisher den meisten Anrufern unbekannt gewesen. „Es ging in den Gesprächen darum deutlich zu machen, dass Schnarchen mit Schlafapnoe einen zusätzlicher Risikofaktor für Menschen mit und ohne Diabetes darstellt, später einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Umgekehrt kann Schlafapnoe selbst die Entstehung von Diabetes begünstigen, weil die nächtlichen Atemstillstände auf Dauer zu einer Verschlechterung der Insulinwirkung führen können“, so Dr. Sasse. Grundsätzlich, so eine seiner Empfehlungen, sollten sich Patienten mit Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes auch auf Schlafapnoe untersuchen lassen.<br />
Übergewicht ist die Hauptursache für Schnarchen und Schlafapnoe, wie Prof. Dr. Schneider erläuterte. Er geht aber noch einen Schritt weiter: Ein Patient mit Schlafapnoe wird nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen trotz größter Anstrengungen keinen Erfolg beim Abnehmen haben. „Das ist ein Kampf gegen Windmühlen“, lautet sein Urteil. Durch die Atemstillstände beim Schlafen werde der Stoffwechsel derart negativ beeinflusst, dass der Betroffene über Nacht sogar zunehmen könnte. So steht die Schlafapnoe häufig am Beginn einer verhängnisvollen Kette von Stoffwechselerkrankungen und ihren nicht selten tödlichen Folgen. Prof. Schneider: „Wer Übergewicht hat und schnarcht, sollte zur Untersuchung ins Schlaflabor gehen. Schlafstörungen lassen sich heute wirkungsvoll behandeln, zumeist auch ohne die unbeliebte Atemmaske.“<br />
In der Praxis von Dr. Sasse in Gießen ist die Diagnostik von Schnarchen und Atmungsstörungen ein wichtiger Bestandteil in der Betreuung seiner Patienten. Wenn er krankhaftes Schnarchen diagnostiziert, leitet er neben der individuell angepassten Diabetestherapie die Behandlung des krankhaften Schnarchens/der Schlafapnoe in die Wege.<br />
Der international anerkannte Schlafspezialist Dr. Hartmut Schneider leitet eine Spezialklinik für Schlafstörungen in Frankfurt (American Sleep Clinic). Er sieht Patienten mit Schnarchen, die trotz Disziplin bei Ernährung und Medikamenteneinnahme den Diabetes nicht in den Griff bekommen. Dies kann sich durch die Therapie der Schlafapnoe ändern.</p>
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		<title>Viele Fragen zum Arbeitsrecht</title>
		<link>http://maz-verlag.de/fragen-zum-arbeitsrecht/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Feb 2011 12:55:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (kk/pm). Was tun, wenn plötzlich das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers auf dem Schreibtisch liegt oder man auf einmal eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommt? Welche Hilfe gibt es bei Mobbing? Was muss ich tun, wenn ich Ansprüche gegenüber meinem Arbeitgeber habe? Wann hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.<br />
</em>Gießen (kk/pm). Was tun, wenn plötzlich das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers auf dem Schreibtisch liegt oder man auf einmal eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommt? Welche Hilfe gibt es bei Mobbing? Was muss ich tun, wenn ich Ansprüche gegenüber meinem Arbeitgeber habe? Wann hat man üerhaupt ein Recht auf Abfindung? Auf all diese Fragen wussten die drei Fachanwälte Hansjörg Berrisch, Jörg Braun und Ralf Pairan (alle aus Gießen) bei unserer Leser-Telefonaktion eine Antwort.<br />
Hier einige Beispiele:<br />
<strong>Frage:</strong> „Ich bin derzeit in Elternzeit. Ich ziehe mit meinem Mann nach Norddeutschland. Muss ich das Arbeitsverhältnis kündigen?“<br />
<strong>Antwort von Rechtsanwalt Berrisch:</strong> „Nein. Sie können das Arbeitsverhältnis zunächst bestehen lassen. Sie haben zum Ende der Elternzeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten.“<br />
<strong>Eine andere besorgte Anruferin</strong> teilte mit, soeben habe sie auf einer Familienfeier von ihrem Bruder, der langjährig bei einem Unternehmen beschäftigt sei, erfahren, dass dieser bereits im November letzten Jahres eine Kündigung zum 31. März erhalten habe. Sie wollte wissen, wie sie ihrem Bruder helfen kann.<br />
<strong>Rechtsanwalt Braun</strong> <strong>konnte</strong> ihr keine erfreuliche Antwort geben, sondern musste ihr mitteilen, dass gegen eine Kündigung, wenn damit kein Einverständnis herrscht und auch nicht kurzfristig mit dem Arbeitgeber eine Einigung gefunden werden kann, grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen sei. Diese Frist sei stets einzuhalten, egal ob es sich um eine fristgerechte oder fristlose Kündigung, um eine Kündigung aus betriebs- oder verhaltensbedingten Gründen, eine Kündigung von Personen mit besonderem Kündigungsschutz (z.B. Schwerbehinderte, Schwangere) oder ggf. auch nur eine Kündigung mit fehlerhafter Kündigungsfrist handelt. Diese Frist habe ihr Bruder versäumt.<br />
„Ich bin schwanger und gekündigt“, <strong>meldete sich aufgeregt eine Anruferin</strong>.<br />
„Regelmäßig kann man sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen des Mutterschutzes auch noch berufen, wenn man den Arbeitgeber bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung hierüber in Kenntnis setzt,“ <strong>war die Antwort von Rechtsanwalt Pairan</strong>, „allerdings muss – wie bei einer Schwerbehinderung auch – innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen, sonst wird die Kündigung trotzdem wirksam.“</p>
<p><em>Foto:  Die Rechtsanwälte Ralf Pairan, Hansjörg Berrisch und Jörg Braun (v. l.) standen unseren Lesern Rede und Antwort.  (Foto: Kächler)</em></p>
<p><em>KONTAKT:</em></p>
<p>Jörg Braun<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Europastr. 13<br />
35394 Gießen<br />
Fon: 0641-5599618<br />
Fax: 0641-55990507<br />
E-Mail: info@anwalt-joerg-braun.de<br />
<a href="http://www.anwalt-joerg-braun.de" target="_blank">www.anwalt-joerg-braun.de</a></p>
<p>Hansjörg Berrisch<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Frankfurter Straße 15<br />
35390 Gießen<br />
Fon: 0641-94840-0<br />
Fax: 0641-94848-20<br />
E-Mail:<a href="http:// info@berrisch-wagner.de" target="_blank"> info@berrisch-wagner.de<br />
www.arbeitsrecht-giessen.de</a></p>
<p>Ralf Pairan<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Unterer Hardthof 21a<br />
35398 Gießen<br />
Fon: 0641-9607-110<br />
<a href="http://www.pairan.de" target="_blank">www.pairan.de</a></p>
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