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	<title>MAZ</title>
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	<description>Mittelhesische Anzeigen Zeitung</description>
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		<title>Bodenmais: Sommerspaß in  einem der beliebtesten Ferienorte</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 06:00:53 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Gewinnspiele]]></category>

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		<description><![CDATA[Bodenmais/Bayerischer Wald. (pm). Bodenmais ist die Nr. 1 im Bayerischen Wald und zählt zu den erfolgreichsten Ferienorten in Bayern.Kaum eine Destination in Deutschland verfügt über solch eine Auswahl und Qualität an Wellnesshotels. Bei Holidaycheck und ferienfabrik.de zählt Bodenmais schon seit langem zu den zehn beliebtesten Ferienorten in Deutschland. Ein wichtiger Grund ist die exzellente Hotellerie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bodenmais/Bayerischer Wald. (pm). Bodenmais ist die Nr. 1 im Bayerischen Wald und zählt zu den erfolgreichsten Ferienorten in Bayern.Kaum eine Destination in Deutschland verfügt über solch eine Auswahl und Qualität an Wellnesshotels. Bei Holidaycheck und ferienfabrik.de zählt Bodenmais schon seit langem zu den zehn beliebtesten Ferienorten in Deutschland. Ein wichtiger Grund ist die exzellente Hotellerie im gehobenen Bereich für einen anspruchsvollen und erholsamen Urlaub in einem Wellnesshotel.<br />
Jetzt haben Sie die Möglichkeit, eines dieser Hotels zum Vorteilspreis zu testen. Sieben Nächte im Resort-Komforthotel Waldeck inklusive Vollpension light gibt es ab sofort zum Test-Preis von 333 Euro pro Person. Einzelzimmer sind gegen einen Aufpreis von 99 Euro möglich. Gebucht werden kann der First-Class-Urlaub im Hotel Waldeck zum Sparpreis von 333 Euro (bis Abreise 3. November) entweder über 01805/144 514 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunknetze bis zu 0,42 €), oder im Internet unter www.bodenmais.de<br />
Gemeinsam mit dem Ferienort Bodenmais verlost die MAZ ein Wellnesswochenende (3 Tage/2 Nächte) in einem First-Class Hotel in Bodenmais für 2 Personen, iklusive Frühstück und einer Prosecco Party (bei eigener Anreise).<br />
Rufen Sie einfach eine unserer beiden Glücksnummern an. Unter allen Anrufern wird der Gewinner ausgelost. Vom Festnetz 0900-3100703-13 (69 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) oder per Handy 0137-74455-904 (je nach Anbieter ab 98 Cent pro Anruf). Die Leitungen sind bis einschließlich Sonntag geschaltet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden direkt benachrichtigt.</p>
<p><em>Foto: Das Komforthotel Waldeck, eines von viel erstklassigen Häusern in Bodenmais. (Foto: Bodenmais) </em></p>
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		<title>Zusatztermin für Tabaluga und die Zeichen der Zeit !</title>
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		<pubDate>Sun, 13 May 2012 12:59:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>vw</dc:creator>
				<category><![CDATA[Events]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Bald 30 Jahre ist er inzwischen alt, der kleine Drache Tabaluga, der doch nie erwachsen sein wollte. Seine Erfinder Peter Maffay, Gregor Rottschalk, Rolf Zuckowski und Zeichner Helme Heine schickten ihn 1983 auf den Weg. Seitdem ist Tabaluga eine einzige Erfolgsgeschichte: Drei Millionen verkaufte Alben, 1,5 Millionen Konzert-Tickets.
Als Social Brand hat Tabaluga mehrere Kinder- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bald 30 Jahre ist er inzwischen alt, der kleine Drache <strong>Tabaluga</strong>, der doch nie erwachsen sein wollte. Seine Erfinder Peter Maffay, Gregor Rottschalk, Rolf Zuckowski und Zeichner Helme Heine schickten ihn 1983 auf den Weg. Seitdem ist <strong>Tabaluga</strong> eine einzige Erfolgsgeschichte: Drei Millionen verkaufte Alben, 1,5 Millionen Konzert-Tickets.</p>
<p>Als Social Brand hat Tabaluga mehrere Kinder- und Jugendgenerationen geprägt. Mit &#8220;<strong>Tabaluga und die Zeichen der Zeit</strong>&#8221; erscheint am 07.10.2011 der fünfte und letzte Teil des erfolgreichsten Rock-Märchens, das es in Deutschland jemals gab! Es ist das große Finale auf Buch und CD, dem auch eine große Tournee mit Peter Maffay &amp; Band &amp; Ensemble ab Oktober 2012 folgen wird.</p>
<p><strong><br />
TOURHISTORIE </strong><br />
1994: Tournee „Tabaluga &amp; Lilli“. Thema ist eine Mischung der Geschichten aus dem ersten und dritten Tabaluga-Konzeptalbum. Als Musiker und Darsteller wirkten zum Beispiel mit: Peter Maffay mit seiner Band, Alexis, Rufus Beck, Anita Davis, Bertram Engel, Nino de Angelo, Robert Hart, Nadeen Holloway, Pascal Kravetz, Stephan Remmler sowie viele weitere Tänzer und Akteure. Als Mitschnitte erschienen 1994 die Live-CD „Tabaluga und Lilli − Live“ und 2006 die Live-DVD „Tabaluga &amp; Lilli − Live“, beide in der Dortmunder Westfalenhalle aufgezeichnet.</p>
<p>2003: Tournee „Tabaluga und das verschenkte Glück“. Das Thema basiert auf der Geschichte vom vierten Konzeptalbum. Als Musiker und Darsteller wirkten unter anderem mit: Peter Maffay mit seiner Band, Rufus Beck, Heinz Hoenig, Udo Lindenberg, Sissi Perlinger, Rolf Stahlhofen sowie viele weitere Tänzer und Akteure. Als Mitschnitt erschien die Live-DVD „Tabaluga und das verschenkte Glück“ (2004), die im November 2003 in der Frankfurter Festhalle aufgezeichnet wurde.</p>
<p>Die Veranstaltungen am 19. und 20. Oktober 2012 sowie am 21. Oktober Nachmittag sind schon seit Monaten restlos ausverkauft.</p>
<p><em><strong>Sichern Sie sich Tickets für den Zusatztermin am Sonntag, den 21. Oktober 2012 um 18.00 Uhr in der Festhalle in Frankfurt in unserem MAZ Kartenshop unter 0641 79 46 14</strong></em></p>
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		<title>Aufpassen allein reicht nicht beim Hunde-Hüten</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 08:00:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Mittelhessen (kk/pm). Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause bleiben. Im gebuchten Hotel ist er leider nicht willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert sich um ihn. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazierengehen jemanden beißt oder er sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mittelhessen (kk/pm). Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause bleiben. Im gebuchten Hotel ist er leider nicht willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert sich um ihn. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazierengehen jemanden beißt oder er sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Wer muss haften?<br />
Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder mit Vertrag auf den Familienhund auf, kann dies Konsequenzen haben. Wie die aussehen, erläutert die HUK-COBURG. Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss der Nachbar haften. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, ihn nicht anleint und der Hund zubeißt.<br />
Kosten für einen Hundebiss können sich übrigens schnell summieren. Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Durch sie ist er in jedem Fall kostenfrei mitversichert. Außerdem müssen in Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen (ab einem Alter von sechs Monaten) ohnehin alle Hunde versichert sein. Viele Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, unterstützen die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder Hunde kostenlos mitversichert, sofern keine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung existiert.<br />
Doch wie sieht es aus, wenn der nette Nachbar selbst Opfer des Vierbeiners wird: Der Hund ihn etwa beißt oder irgendetwas in seinem Haushalt beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.</p>
<p><em>Foto:  Wer aus Gefälligkeit oder vielleicht sogar mit Vertrag auf einen Hund aufpasst, sollte auf jeden Fall abgesichert sein, wenn der Hund einen Schaden anrichtet.  (Foto: HUK-COBURG)</em></p>
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		<title>Nausis feiert 850. Geburtstag</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 10:24:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bw</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schwalm/Alsfeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Helmut Reich stellte Chronik im Nausiser Dorfgemeinschaftshaus vor
Nausis (mse). Der Neukirchener Ortsteil Nausis wird vom 1. Juni bis 3. Juni 2012 seinen 850. Geburtstag feiern. Noch pünktlich vor Beginn der Feierlichkeiten stellte Helmut Reich am vergangenen Freitagabend die dazugehörige Dorfchronik vor.
Sein 214-seitiges Werk trägt den Titel „Unser Dorf in Bildern und Geschichte&#8221;. Insgesamt 350 Bücher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Helmut Reich stellte Chronik im Nausiser Dorfgemeinschaftshaus vor</strong></p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Nausis (mse). Der Neukirchener Ortsteil Nausis wird vom 1. Juni bis 3. Juni 2012 seinen 850. Geburtstag feiern. Noch pünktlich vor Beginn der Feierlichkeiten stellte Helmut Reich am vergangenen Freitagabend die dazugehörige Dorfchronik vor.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Sein 214-seitiges Werk trägt den Titel „Unser Dorf in Bildern und Geschichte&#8221;. Insgesamt 350 Bücher wurden unter Mithilfe vieler verschiedener Spender gedruckt. Bereits 200 Exemplare davon konnten im Vorfeld verkauft werden. Der Einladung zur Buchvorstellung folgten circa 70 Interessierte in das Dorfgemeinschaftshaus nach Nausis.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Als der Autor Helmut Reich das Wort ergriff, lobte er die Zusammenarbeit mit allen Zeitzeugen und Mitwirkenden, ohne die das Erschaffen einer solchen Chronik nie möglich gewesen wäre. Zwei Jahre verbrachte Reich mit der Materialsammlung und Verschriftlichung seiner Recherchen, ehe das Ergebnis nun erstmals präsentiert werden konnte. Zahlreiche Erfahrungen habe er durch dieses Projekt machen können. Besonders bedankte sich Reich bei allen Verfassern von Gastbeiträgen, die durch ihre Texte zur Vollendung des Werkes beigetragen hatten.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">„Mit den Überschriften der einzelnen Kapitel wollte ich nichts vorwegnehmen, sondern eher Neugierde wecken&#8221;, erklärte Reich den formalen Aufbau der Dorfchronik. Zum Beispiel beinhalte der Artikel „Gowweln, Hicheln, Ähren und viel mehr&#8221; das landwirtschaftliche Arbeiten in Nausis. Inhaltlich beschäftige sich die Chronik nicht nur mit der freiwilligen Feuerwehr von Nausis, die insgesamt viermal Sieger beim Stadtpokal wurde und bis heute noch Bestand hat, sondern auch mit der alten Grundschule, der Poststelle und dem Sportverein sowie dem Sportplatzbau.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Das Buch mache darüber hinaus auf die Veränderungen in Nausis aufmerksam. So finde sich in dem Werk eine Karte des Dorfes wieder, auf der nicht nur aktuelle Gebäude, sondern auch längst abgerissene Bauten eingezeichnet seien. Dadurch gewinne man einen Eindruck, wie Nausis vor etwa hundert Jahren ausgesehen haben muss. Dieser Eindruck werde auf den folgenden Seiten durch viele Vorher-Nachher-Bilder bestätigt.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Einen besonders unterhaltsamen Artikel steuerte Bärbel Falk bei. Die Tochter der Betreiberin des alten Dorfladens lies es sich nicht nehmen, diesen Artikel dem Publikum vorzutragen. Auf witzige Weise beschreibt Bärbel Falk ihre Erfahrungen mit verschiedensten Kunden und erinnert an das Sortiment des alten Dorfladens, der im Jahr 1949 eröffnete und bis 1973 Bestand hatte.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Ein weiteres Highlight des Buches bildet die dazugehörige DVD. Diese enthält, neben den circa 300 abgedruckten Fotos im Buch, weitere tausend in digitaler Form. Zusammengestellt wurde die 90-minütige Fotostrecke von Beate und Bernd Glänzer. Die Chronik „Unser Dorf in Bildern und Geschichte&#8221; ist zusammen mit der DVD in der VR-Bank Neukirchen, im Büro von Pro Neukirchen sowie im Buchladen „Buch am Markt&#8221; und im Schreibwarengeschäft Knoll in Neukirchen erhältlich.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY"><em>Foto: Mitwirkende: (von links) Bärbel Falk, Designer Eckhard Knauff, Autor Helmut Reich, Bernd und Beate Glänzer. (Foto: Seeger)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wer bezieht das Amtszimmer?</title>
		<link>http://maz-verlag.de/wer-bezieht-das-amtszimmer/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 10:19:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bw</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schwalm/Alsfeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Bürgermeisterwahl am 13. Mai in Schwalmstadt &#8211; Vier Kandidaten wollen die Nachfolge von Wilhelm Kröll antreten
Schwalmstadt (jul). Am Sonntag, 13. Mai, ist es soweit: Die Schwalmstädter Bürger wählen ein neues Stadtoberhaupt. Fest steht, dass im Amtszimmer im Treysaer Rathaus bald ein neues Gesicht anzutreffen sein wird, da der bisherige Bürgermeister Wilhelm Kröll nach 18 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bürgermeisterwahl am 13. Mai in Schwalmstadt &#8211; Vier Kandidaten wollen die Nachfolge von Wilhelm Kröll antreten</strong></p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Schwalmstadt (jul). Am Sonntag, 13. Mai, ist es soweit: Die Schwalmstädter Bürger wählen ein neues Stadtoberhaupt. Fest steht, dass im Amtszimmer im Treysaer Rathaus bald ein neues Gesicht anzutreffen sein wird, da der bisherige Bürgermeister Wilhelm Kröll nach 18 Jahren nicht mehr zur Wahl steht. Vier Kandidaten bieten sich nun schon seit einigen Monaten den Bürgern Schwalmstadts an, die Nachfolge von Kröll anzutreten. Kurz vor der Wahl stellt die MAZ alle Kandidaten noch einmal kurz vor.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY"><strong>Stefan Pinhard (parteilos):</strong></p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Der parteilose Kandidat Stefan Pinhard wurde 1968 in Kassel geboren, verbrachte aber seine Kindheit und Jugend in Schwalmstadt. Derzeit lebt Pinhard mit seiner Frau Ilona und seinem fünfjährigen Sohn in Frankfurt am Main und arbeitet als Immobiliensachverständiger. Seine berufliche Karriere startete allerdings in Schwalmstadt, wo er nach dem Abitur am Schwalmgymnasium 1987, eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolvierte.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Die Ziele des 44-jährigen sind nach eigener Aussage unter anderem der Ausbau der Kinderbetreuung, eine Erweiterung der Angebotspalette für Senioren und die Intensivierung der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY"><strong>Margitta Braun (Die Grünen):</strong></p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Einzige Frau im Bunde der Kandidaten ist Margitta Braun. Die Kandidatin der Grünen wurde 1955 in Kassel geboren und lebt seit mittlerweile 22 Jahren in Schwalmstadt. Sie ist geschieden und hat zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren. Nach dem Abitur arbeitete Braun unter anderem beim Regierungspräsidium Kassel. Danach folgte ein Studium der Psychologie in Marburg. Seit fünfzehn Jahren ist sie als Psychotherapeutin tätig. Seit 2006 ist die Kandidatin für ihre Partei im Stadtparlament von Schwalmstadt vertreten und seit 2009 Fraktionsvorsitzende.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Unter dem Motto „Mut zum Wandel&#8221; will Braun nach eigener Aussage „neue Wege&#8221; gehen. Wichtig dabei seien ihr vor allem wohnortnahe Arbeitsplätze, flächendeckende medizinische Versorgung und die Erstellung eines Mobilitästkonzeptes für die Region.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY"><strong>Dr. Fabio Longo (SPD):</strong></p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Der jüngste Kandidat, der seinen Hut in den Ring geworfen hat, wurde 1975 in Kassel geboren. Nach dem Abitur studierte er Jura an den Universitäten in Göttingen und Marburg. Seit 2008 arbeitet Longo als Rechtsanwalt in der Wetzlarer Wirtschafts- und Kommunalkanzlei. Kommunalpolitische Erfahrung sammelte der SPD-Kandidat zwischen 1997 und 2005 als Stadtverordneter in Vellmar.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">„Mein Ziel ist, das beste für Schwalmstadt zu erreichen&#8221;, gibt Longo auf seiner Homepage bekannt. Er wolle unter anderem die Entwicklung des Einkaufszentrums in Treysa vorantreiben und den Tourismus stärken. Ein weiteres Ziel des Juristen ist die Energiewende in der Region fortzuführen, da er hier die Chance sehe gleichzeitig die Wirtschaftskraft zu steigern.</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY"><strong>Dr. Gerald Näser (CDU):</strong></p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY">Näser wurde 1964 in Frankfurt am Main geboren lebt aber seit 1966 in Schwalmstadt. Nach dem Abitur am Schwalmgymnasium in Treysa studierte der CDU-Kandidat Geologie in Marburg, Gießen und Liverpool. Näser ist verheiratet und hat drei Kinder. Im Jahr 2000 gründete der Geologe eine eigene Firma, die unter anderem Baugrund-Gutachten für Windkraft- und Biogasanlagen erstellt. Seine politische Karriere startete er 1983, mit dem Eintritt in die Junge Union. Seit 2006 ist Näser stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Stadtparlaments in Schwalmstadt.</p>
<p>Falls Näser am Sonntag die Wahl für sich entscheidet, will er laut Wahlprogramm unter anderem Einsparpotentiale ausschöpfen, die heimische Wirtschaft stärker unterstützen und sich für den Erweiterungsbau der Justizvollzugsanstalt stark machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="LTR" align="JUSTIFY"><em>Foto: Ziel der vier Kandidaten: Das Rathaus auf dem Treysaer Marktplatz. (Foto: Klagholz)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Radfahrer von Zug erfasst und getötet</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 20:19:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marburg / Biedenkopf]]></category>

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		<description><![CDATA[Marburg-Biedenkopf (pm). Am Montagnachmittag ist ein 78-jähriger Mann von einem Zug erfasst worden, als er bei Biedenkopf sein Fahrrad über die Gleise schob. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät, er starb noch am Unfallort.
Wie Zeugen später der Bahnpolizei aus Kassel zu Protokoll gaben hatte der Mann trotz roter Ampel und geschlossenen Schranken mit seinem Fahrrad an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Marburg-Biedenkopf (pm). Am Montagnachmittag ist ein 78-jähriger Mann von einem Zug erfasst worden, als er bei Biedenkopf sein Fahrrad über die Gleise schob. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät, er starb noch am Unfallort.</p>
<div>Wie Zeugen später der Bahnpolizei aus Kassel zu Protokoll gaben hatte der Mann trotz roter Ampel und geschlossenen Schranken mit seinem Fahrrad an der Hand den Bahnübergang überqueren wollen. Der Zug in Richtung Bad Laasphe konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.<br />
Ob es sich um einen Unfall oder um Selbstmord handelte, sei noch nicht abschließend geklärt. Der Lokführer, der  noch ein Warnsignal abgegeben haben soll, stand nach dem Zusammenstoß unter Schock.</div>
<div>Die Strecke Kreuztal-Cölbe musste nach dem Unfall für mehrere Stunden gesperrt werden.</div>
<div> </div>
<div><em>Foto: Baier/pixelio</em></div>
</div>
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		<title>Phishing – wer haftet?</title>
		<link>http://maz-verlag.de/phishing-%e2%80%93-wer-haftet/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 07:01:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[(pm). „Phishing“ und „Pharming“ sind beliebte Methoden, um mit Hilfe von gefälschten E-Mails und überzeugend gefälschten Internetseiten von Geldinstituten an die Identifikationsdaten von Kontoinhabern zu kommen und Geld von deren Konto auf das eines Fremden zu überweisen. Manchmal werden dabei Personen eingeschaltet, die man zuvor einfach unbekannterweise per Spam-E-Mail angesprochen hat und die gegen eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(pm). „Phishing“ und „Pharming“ sind beliebte Methoden, um mit Hilfe von gefälschten E-Mails und überzeugend gefälschten Internetseiten von Geldinstituten an die Identifikationsdaten von Kontoinhabern zu kommen und Geld von deren Konto auf das eines Fremden zu überweisen. Manchmal werden dabei Personen eingeschaltet, die man zuvor einfach unbekannterweise per Spam-E-Mail angesprochen hat und die gegen eine Provision von sieben bis 15 Prozent ihr Konto für solche Transaktionen zur Verfügung stellen. Der Betreffende muss die auf seinem Konto eingehenden Beträge abheben und per Bargeld-Transfersystem ins Ausland senden. Anfangs gingen Schäden durch derartige Betrugsmanöver oft zu Lasten des Bankkunden, von dessen Konto das Geld ursprünglich abgezweigt worden war. Heute stellt sich die Rechtslage anders dar: Die Gerichte sehen immer öfter die Bank in der Haftung, diese wiederum hat Schadenersatzansprüche gegen den „Überweisungshelfer“ und das Gesetz begrenzt die Haftung des Bankkunden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt dazu einige einschlägige Gerichtsurteile vor.</p>
<p><strong>Fall 1: Mitverschulden der Bank wegen Verwendung des PIN/TAN-Verfahrens</strong><br />
Das Berliner Kammergericht sieht ein Mitverschulden der Bank darin, dass diese immer noch das PIN/TAN-Verfahren anwendet, obwohl die Mehrzahl der Geldinstitute bereits fortschrittlichere Verfahren zur Identifikation des Kunden benutzen. Bei diesem Verfahren loggt sich der Kunde mit einer PIN auf der Seite des Geldinstituts ein. Für die Überweisung verwendet er eine einmalig nutzbare TAN (Transaktionsnummer), die er auf einer per Post zugeschickten Liste findet. Die TAN-Liste existiert als Datei in Verbindung mit der Kontonummer bei der Bank und ferner als Schriftstück beim Kunden. An beiden Punkten sind unbefugte Zugriffe möglich. Im Urteilsfall hatte sich eine Bankkundin mit ihrer PIN auf der Webseite ihrer Bank einloggen wollen. Sie merkte nicht, dass sie auf eine gefälschte Seite umgeleitet wurde. Diese teilte ihr mit, dass die Anmeldung fehlgeschlagen sei und dass sie nun vier unverbrauchte TAN eingeben müsse. Nachdem sie der Aufforderung nachgekommen war, wurden 14.500 Euro von ihrem Konto an Unbekannte überwiesen. Die Kundin nahm ihre Bank auf Rückerstattung des Betrages in Anspruch. Die Bank weigerte sich: Allein die Umleitung auf eine fremde Internetseite liefere schon einen „Anscheinsbeweis“ dafür, dass der Computer der Kundin nicht über ausreichenden Virenschutz verfüge. Auch habe sie grob fahrlässig gehandelt, indem sie unter ungewöhnlichen Umständen vier TAN eingab. Das Kammergericht bestätigte, dass die Kundin hätte besser aufpassen müssen: Transaktionsnummern dienten zur Autorisierung einer Transaktion, aber nicht zum Einloggen. Das Gericht sah darin eine einfache Fahrlässigkeit. Zwar hafte der Kunde bei Überweisungen ab 31.10.2009 nach § 675v BGB nur noch für grobe Fahrlässigkeit. Die Überweisung habe hier aber noch 2008 stattgefunden. Man könne der Kundin allerdings keinen unzureichenden Virenschutz unterstellen, nur weil sie erfolgreich betrogen worden sei. Auch ein Angriff auf den Zentralrechner der Bank sei nicht auszuschließen. Auch die Bank habe ihre Sorgfaltspflichten verletzt, indem sie das veraltete PIN/TAN-System verwendet habe, obwohl die meisten Banken zu diesem Zeitpunkt schon das iTAN-System genutzt hätten, bei dem per Zufallsgenerator jeweils eine neue TAN für den konkreten Auftrag vergeben werde. Dieses System verhindere Überweisungen an Fremde in der passierten Variante. Das Gericht sah hier ein Mitverschulden der Bank von 70 Prozent und ein Mitverschulden der Kundin von 30 Prozent.<br />
<em>Kammergericht Berlin, Urteil vom 29.11.2010, Az. 26 U 159/09</em></p>
<p><strong>Fall 2: Verwendung der korrekten Legitimationsdaten: Kunde ist nicht immer schuld</strong><br />
Das Landgericht Mannheim hat dem „Anscheinsbeweis“ bei Online-Banking-Betrügereien eine Absage erteilt. Dabei handelt es sich um ein häufig verwendetes Argument der Geldinstitute: Hat der Betrüger alle erforderlichen Zugangsdaten, um Geld vom Konto des Kunden abzuheben oder zu überweisen, muss er sie vom Kunden haben bzw. der Kunde muss fahrlässig damit umgegangen sein. Hier hatte die Kundin eine Überweisung per TAN autorisieren wollen. Die erste TAN funktionierte jedoch nicht, also gab sie eine zweite ein. Ergebnis: Von ihrem Konto wurden rund 2.300 Euro an Unbekannte überwiesen. Das Gericht betonte, dass die unberechtigte Nutzung von PIN und TAN durch Betrüger nicht automatisch so ausgelegt werden könne, dass die Kundin fahrlässig mit den Nummern umgegangen sei – schließlich existierten diverse Betrugsverfahren wie „Pharming“ und „DNS-Spoofing“, bei denen der Kunde erst am Kontoauszug feststelle, dass etwas nicht stimme. Auch Virenscanner und Firewall stellten keinen garantierten Schutz dar. Wolle die Bank der Kundin ein Verschulden anlasten, müsse sie konkret nachweisen, worin dieses bestanden habe. Ein pauschales Verweisen auf den Missbrauch von TAN und PIN sei nicht ausreichend.<br />
<em>Landgericht Mannheim, Urteil vom 16.05.2008, Az. 1 S 189/07</em></p>
<p> <em>Foto: Wengert/pixelio</em></p>
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		<title>Nach einem Unfall: Ruhe bewahren!</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 07:57:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht, was Sie tun sollen? Ganz wichtig, Ruhe bewahren! Denn nichts ist schlimmer, als unüberlegtes Handeln. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Schon am nächsten Tag sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der Versicherung oder deren Werkstatt. Nehmen Sie sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht, was Sie tun sollen? Ganz wichtig, Ruhe bewahren! Denn nichts ist schlimmer, als unüberlegtes Handeln. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Schon am nächsten Tag sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der Versicherung oder deren Werkstatt. Nehmen Sie sich einen Gutachter oder eine Werkstatt Ihrer Wahl. Das ist Ihr gutes Recht! Und wussten Sie, dass der Unfallgegner Ihren Anwalt bezahlen muss, wenn er den Unfall verschuldet hat? Und wenn Sie sich entschlossen haben, einen Rechtsanwalt mit der Regulierung des Unfalls zu beauftragen, bekommen Sie spätestens am nächsten Tag einen Termin. Denn wir Fachanwälte für Verkehrsrecht wissen, die Zeit drängt. </p>
<p><em>Sacha Klement</em><br />
<em>Fachanwalt für Verkehrsrecht</em></p>
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		<title>Dachsanierung mit Photovoltaik</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 07:55:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekomme ich die Vorsteuer aus der Dachsanierung wieder? So die Frage vieler Photovoltaikanlagenbetreiber. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, für die Sanierung des Dachs, auf welchem sich die Photovoltaikanlage befindet, kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Sogar die vollen Vorsteuern für die Dachsanierung eines asbesthaltigen Dachs. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig unddie Finanzämter haben oft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekomme ich die Vorsteuer aus der Dachsanierung wieder? So die Frage vieler Photovoltaikanlagenbetreiber. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, für die Sanierung des Dachs, auf welchem sich die Photovoltaikanlage befindet, kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Sogar die vollen Vorsteuern für die Dachsanierung eines asbesthaltigen Dachs. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig unddie Finanzämter haben oft eine andere Auffassung. Doch hat der Bundesfinanzhof im letzten Jahr ausdrücklich den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Errichtung (Renovierung) von Gebäudedächern bejaht, die als Träger für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Hierbleibt noch zu klären, nach welchem Maßstab die unternehmerische Nutzung des Dachs zu ermitteln ist. Halten Sie sich also Ihre Steuerbescheide offen.Denn nur so bekommen Sie nach positiven Urteilen Ihr Geld zurück.</p>
<p><em>Felix Beez</em><br />
<em>Steuerbüro BEEZ</em></p>
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		<title>„Ist schenken besser als vererben?“</title>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 13:07:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefonaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.
Gießen (kk/pm). Viele Fragen beantworteten im Rahmen unserer Telefonaktion „Erbrecht“ Gabriele Hübner (Fachanwältin für Erbrecht/Notarin) und Sacha Feller (Fachanwalt für Erbrecht). Hier einige Beispiele: Frage eines Anrufers: „Meine Eltern wollen ihr Haus schon jetzt meiner Schwester übergeben. Was steht mir zu? Habe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir bedanken uns bei den hier abgebildeten Teilnehmern für die finanzielle Unterstützung dieser Informationsveranstaltung.</em><br />
Gießen (kk/pm). Viele Fragen beantworteten im Rahmen unserer Telefonaktion „Erbrecht“ Gabriele Hübner (Fachanwältin für Erbrecht/Notarin) und Sacha Feller (Fachanwalt für Erbrecht). Hier einige Beispiele: <strong>Frage eines Anrufers:</strong> „Meine Eltern wollen ihr Haus schon jetzt meiner Schwester übergeben. Was steht mir zu? Habe ich jetzt schon einen Anspruch auf mein Erbe und was ist, wenn meine Eltern pflegebedürftig werden und ihr Geld nicht ausreicht?“ <strong>Antwort von Rechtsanwältin Gabriele Hübner:</strong> „Die Übergabe des Hauses an die Tochter, also Ihre Schwester, ist rechtlich eine Schenkung der Eltern zu Lebzeiten. Durch die Schenkung werden zu Lebenzeiten der Eltern keine Ansprüche von Ihnen, dem Sohn, ausgelöst. Das heißt, Sie gehen jetzt leer aus. Auch ein Anspruch auf Ihr Erbe entsteht noch nicht, weil der Erbfall noch nicht eingetreten ist. Werden die Eltern pflegebedürftig und ihr eigenes Geld reicht nicht zur Deckung der Pflegekosten, dann werden Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern ausgelöst. Dafür ist Voraussetzung, dass Eltern leistungsbedürftig und Kinder leistungsfähig sind. Ob eine Anfechtung der Schenkung zur Rückübertragung des Hauses an die Eltern möglich ist, richtet sich u. a. nach den in dem Schenkungsvertrag vereinbarten Bedingungen.“ <strong>Frage:</strong> „Ich bin verwitwet und habe keine Kinder. Wie stelle ich sicher, dass meine Geschwister mich nicht beerben?“ <strong>Antwort von Rechtsanwalt Sacha Feller:</strong> „Durch ein Testament. Denn, so ihre Eltern bereits verstorben sind, erben ihre Geschwister im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Enterben Sie diese jedoch durch ein Testament, sind die Geschwister noch nicht einmal pflichtteilsberechtigt. Sie erhalten also gar nichts.“</p>
<p><em>Foto: Standen unseren Lesern Rede und Antwort: Die Rechtsanwälte Sacha Feller und Gabriele Hübner. (Foto: Kächler) </em></p>
<p>KONTAKT:</p>
<p><strong>Gabriele Hübner</strong><br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht<br />
Südanlage 10<br />
35390 Gießen<br />
Tel.: 0641/12047<br />
Fax.: 0641/72103<br />
Mail: info@gabriele-huebner.de<br />
Internet: <a href="http://www.gabriele-huebner.de">www.gabriele-huebner.de</a></p>
<p><strong>Sacha Feller</strong><br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht<br />
Haibach. Rechtsanwälte Notar<br />
Marktplatz 2<br />
35390 Gießen<br />
Tel: 0641-932990<br />
Fax: 0641-9329965<br />
Mail: Giessen@haibach.com<br />
Internet: <a href="http://www.haibach.com">www.haibach.com</a></p>
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