Recht: Fachanwälte waren gefragt
Gießen (sp). Drei Fachanwälte für Arbeitsrecht standen unseren Leserinnen und Lesern am MAZ-Telefon Rede und Antwort: Gabriela Carlé (Lich), Jörg Braun (Gießen) und Bob Dingeldey (Gießen). Hier ein kurzer Auszug aus den Fragen und Antworten. Frage an Rechtsanwältin Gabriela Carlé: Darf der Arbeitgeber bei der Bewerbung die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen? Antwort: Die Vorlage eines Führungszeugnisses darf der Arbeitgeber normalerweise bei der Bewerbung nicht verlangen. Denn dort sind auch die Vorstrafen aufgeführt, die für die Tätigkeit keine Bedeutung haben. Ein vollständiges Führungszeugnis dürfen Arbeitgeber ohne Einschränkung bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten oder solchen in sensiblen Bereichen verlangen. Dies sind Arbeiten im Wach- und Sicherheitsdienst, etwa in Schulen und Kindergärten und an neuralgischen Stellen des öffentlichen Dienstes. Mehrere Anrufer fragten Rechtsanwalt Bob Dingeldey aus gegebenem Anlass, ob ein neuer Investor wegen der Firmenübernahme berechtigt sei, betriebsbedingt zu kündigen. Rechtsanwalt Dingeldey verneinte dies unter Hinweis auf § 613a BGB, wonach Kündigungen wegen einer Betriebsübernahme unwirksam sind. Erläutert wurde in diesem Zusammenhang, dass ein Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, grundsätzlich mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen muss. Auch wird eine Abfindung angerechnet, wenn die Kündigungsfrist unterschritten wird. Ein Anrufer fragte Rechtsanwalt Jörg Braun, ob er als geringfügig Beschäftigter auch Anspruch auf Urlaub habe. Rechtsanwalt Braun antwortet, dass geringfügig Beschäftigte – ebenso wie andere Teilzeitbeschäftigte auch – den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen haben. Dieser Urlaub beträgt nach dem Gesetz mindestens vier Wochen im Jahr und erhöht sich z.B., wenn Tarifverträge Anwendung finden, die eine günstigere Urlaubsregelung vorsehen. Schwerbehinderte haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Tagen.
Kontakt:
Bob Dingeldey
Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Familienrecht
Kanzleiberg 9
35390 Gießen
Tel.: 0641/34034
Mail: info@dingeldey.de
Internet: dingeldey
Gabriela Carlé
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schloßgasse 6 A
35423 Lich
Tel.: 06404/950010
Fax.: 06404/950011
info@kanzlei-carle.de
www.gabriela-carle.de
Jörg Braun
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Europastr. 13
35394 Gießen
Fon: 0641-5599618
Fax: 0641-55990507
E-Mail: info@anwalt-joerg-braun.de
www.anwalt-joerg-braun.de
